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KomNet-Wissensdatenbank

Muss das Mutterschutzgesetz im Betrieb ausgehangen werden?

KomNet Dialog 42301

Stand: 22.05.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen

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Frage:

Nach dem neuen Mutterschutzgesetz muss jeder Arbeitsplatz auf "Schwangerentauglichkeit" geprüft werden. Muss dementsprechend auch stets das Mutterschutzgesetz ausgehangen werden?

Antwort:

Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.


Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weisen wir hin.