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Warum werden zwei Arbeitsstättenregeln mit "V" und die anderen mit "A" bezeichnet?
KomNet Dialog 42274
Stand: 02.05.2018
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)
Frage:
Warum werden zwei Arbeitsstättenregeln mit "V" und die anderen mit "A" bezeichnet?
Antwort:
Das A weist darauf hin, dass sich die Forderung aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergibt. Beispielsweise finden sich die Anforderungen an Türen und Tore unter der Nummer 1.7 des Anhangs der ArbStättV. Diese Anforderungen werden konkretisiert in der ASR A1.7.
Steht an Stelle eines A ein V dann bedeutet dies, dass die Forderung sich direkt aus der Verordnung ergibt. Die Forderung nach der Gefährdungsbeurteilung findet sich in § 3 ArbStättV und wird konkretisiert durch die ASR V3.