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In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale S ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
Nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu er ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
Nein. Gemäß den geänderten Heilmittel und Hilfsmittelrichtlinien und den Änderungen im Beitragsentlastungsgesetz werden diese Kosten nicht mehr von der Krankenkasse getragen.Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuell erforderlich Bildschirmarbeitsbrillen. Im Anhang der ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
Ja, dieser Anspruch besteht weiterhin. Siehe hierzu den Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist d ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
Bei der Beschaffung von Sehhilfen / Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Die Brille muss durch einen Augenfacharzt speziell für die Arbeit am Monitor verordnet werden.Hierbei hat der Arbei ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 14007
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbes ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
In der DIN EN ISO 9241 Teil 303 "Anforderungen an elektronische optische Anzeigen" wird zur Auswahl der richtigen Bildschirmgröße folgendes geschrieben:"Bildschirme müssen zur Arbeitsaufgabe passen. Wer nur ab und zu Mails schreibt und den Termikalender akutalisiert kommt mit den 8 bis 12 Zoll-Bildschirmgrößen von Netbooks oder Tablet-Pc´s zurecht. Etwas anderes sind die Anforderungen an Bildschir ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 42576
Für die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen [u. a. Arbeitsstättensverordnung (ArbStättV)] sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig. In anderen Bundesländern sind es die dortigen Arbeitsschutzverwaltungen (z.B. ...
Stand: 21.12.2018
Dialog: 1235
Nein, dies ist nicht zulässig.Grundsätzlich sind für Bildschirmarbeitsplätze die Vorgaben der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten. Hier ist unter der Nummer 6.1 u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze de ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
Derartige Studien sind uns leider nicht bekannt.Allerdings besteht Konsens, dass das Aufbringen einer Folie auf die Anzeigefläche eines Bildschirms IMMER eine Verschlechterung der Zeichendarstellung mit sich bringt, welche Folie auch immer. Die Verschlechterung ist abhängig von der Qualität des Materials, der Art der Aufbringung und auch vom Bildschirm selber.Bei der Anfrage ist nicht erkennbar, w ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42403
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die S ...
Stand: 28.06.2018
Dialog: 7975
Dürfen Laptops an Poolarbeitsplätzen ohne externe Maus, Tastatur und/oder ext. Monitor betrieben werden?Die Frage ist als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung vermutlich mit nein zu beantworten.Eine externe Maus spielt eine andere Rolle als eine externe Tastatur. Die Tastatur eines Laptops entspricht in der Qualität etwa der einer externen Tastatur. Ihr fehlen nur die Tasten des Zehnerblocks. Und b ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 42264
Eine Regelung zur Fragestellung, ob der Arbeitgeber an einem Heimarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) einen Feuerlöscher installieren muss, geht nur aus der Gefährdungsbeurteilung hervor. Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfun ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25951
In der Begründung der Bundesratsdrucksache 506/16 zur neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), nachzulesen in der Broschüre A225 des BMAS, lässt sich u. a. folgendes nachlesen:"Telearbeitsplätze sind zumeist Arbeitsplätze von Beschäftigten, die alternierend im Betrieb oder im Privatbereich (Telearbeitsplätze) arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten, die Arbeits ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30563
LED Deckenleuchten sind für Bildschirmtätigkeiten im Büro geeignet. Die LED Lampen müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Ein Büro muss mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die ASR A3.4 "Beleuchtung" fordert im Anhang 1 für Arbeitsplätze im Büro (Schreiben, Lesen, Datenve ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510
Mit der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurden die Inhalte der bisherigen Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV integriert. Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV: "Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäfti ...
Stand: 29.08.2017
Dialog: 28775
Telearbeitsarbeitsplätze sind In der novellierten Arbeitsstättenverordnung von 2016 definiert und wie folgt geregelt: "Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29501
TFT-Monitore geben keine relevante Röntgen- und auch keine magnetische Strahlung ab, weiterhin können Magnetfelder das Bild nicht verzerren. Arbeitsschutzrelevante Produktmerkmale bei TFT-Bildschirmen betreffen vor allem die elektromagnetische Strahlung im visuellen Bereich. Zum einen die hohen Leuchtdichten, welche belastend für das Auge sein können und somit durchaus zu einer Fehlbeanspruchung m ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 1447
Mit der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurden die Inhalte der bisherigen Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV integriert. Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 ArbStättV: "Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäfti ...
Stand: 13.04.2017
Dialog: 28836
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563