Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es Vorschriften/Empfehlungen/Hinweise, wonach der Sonnenschutz im Büro sowohl durch außen- als auch durch innenliegende Rollos gewährleistet werden sollte?

KomNet Dialog 7975

Stand: 17.06.2022

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Beleuchtung, Blendung

Favorit

Frage:

Sonnenschutz im Büro: Gibt es Vorschriften/Empfehlungen/Hinweise, wonach der Sonnenschutz im Büro sowohl durch außen- als auch durch innenliegende Rollos gewährleistet werden sollte? Welche Argumente sprechen für einen zusätzlichen innenliegenden Sonnenschutz, wenn ein außenliegender Sonnenschutz vorhanden ist?

Antwort:

In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden.


Gleichzeitig wird in Ziffer 3.5 Abs. 3 Anhang ArbStättV gefordert, dass Fenster, Oberlichter und Glaswände unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen müssen.

Außenliegende und innenliegende Lichtschutzvorrichtung sind zur Begrenzung des Tageslichteinfalls gleichermaßen geeignet. Jedoch schützen außen liegende Sonnenschutzvorrichtungen wirkungsvoller vor Wärmeeinstrahlung als zwischen- oder innenliegende. Mittlerweile werden auch Kombinationen von beiden Vorrichtungen angeboten bzw. eingesetzt. Wichtig sind in jedem Fall die individuellen Verstellmöglichkeiten durch den Nutzer. Nähere Informationen zu Vor- und Nachteilen verschiedener Licht- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen finden sie in der DGUV Information 215-444 „Sonnenschutz im Büro".


Gestaltungsmöglichkeiten zu Büroräumen und Lichtschutzeinrichtungen finden sie auch von ergo-online angeboten: Stichwort: Arbeitsplatz -> Arbeitsumgebung -> Lichtschutzvorrichtung.