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Gibt es Regeln oder andere Informationen zu zulässigen Helligkeits- und/oder Farbunterschieden zweier Bildschirme an einem Arbeitsplatz?

KomNet Dialog 44063

Stand: 25.01.2025

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Bildschirmergonomie

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Frage:

In unserem Bürobetrieb sind die Standardarbeitsplätze mit jeweils zwei 22" LCD-Bildschirme sowie einer Dockingstation ausgestattet. Durch die Integration der Dockingstation in das neue Bildschirmmodel des gleichen Herstellers, wird jetzt jeder zweite Bildschirm ausgetauscht. Alte und neue LCD-Bildschirme, die nun nebeneinander betrieben werden, lassen sich jedoch nur begrenzt in punkto Helligkeit und Farbwiedergabe zueinander einstellen. Gibt es Regeln oder andere Informationen, die Aussagen zu zulässigen Helligkeits- und/oder Farbunterschiede zweier Bildschirme an einem Arbeitsplatz treffen? Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung würde ich als Fachkraft gerne auf eine entsprechende Quelle zugreifen.

Antwort:

Bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.

Unter der Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV finden sich die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Dort ist unter anderem Folgendes nachzulesen:

"6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

[...]

(9) Werden an einem Arbeitsplatz mehrere Bildschirmgeräte oder Bildschirme betrieben, müssen diese ergonomisch angeordnet sein. Die Eingabegeräte müssen sich eindeutig dem jeweiligen Bildschirmgerät zuordnen lassen.

[...]"

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A6 "Bildschirmarbeit".

In Abschnitt 6.3.3 "Mehrere Bildschirme oder Bildschirmgeräte am Arbeitsplatz" Absatz 1 ist dort nachzulesen:

"(1) Wenn die Arbeitsaufgabe es erfordert, dass mehrere Softwareanwendungen gleichzeitig geöffnet sein müssen, z. B. bei Bildbearbeitungen, umfangreichen Textanwendungen oder Tabellenkalkulationen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob ein großer Bildschirm oder mehrere Bildschirme nebeneinander notwendig sind. Bei der Verwendung von mehreren Bildschirmen oder Bildschirmgeräten nebeneinander sollen Darstellungsart (positiv/negativ), Auflösung und Helligkeit der Anzeige sowie Farbgebung der Bildschirmgehäuse aufeinander abgestimmt sein. Je nach Aufstellung der Bildschirme müssen diese für einen großen Betrachtungswinkel geeignet sein, damit Bildschirminhalte aus verschiedenen Betrachtungswinkeln gut erfasst werden können."

Weitere Informationen zu Bildschirmen finden sich unter Abschnitt 8.2 "Bildschirm, Tastatur und sonstige Eingabemittel" der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung".

"Zwei Bildschirme

(Normalformat 4:3 beziehungsweise 5:4)

Häufig gibt es an den vorhandenen Arbeitsplätzen bereits LCD-Bildschirme, die weiter benutzt werden sollen. Da eingescannte Dokumente wegen der oft sehr kleinen Schriftzeichen, insbesondere im Fußbereich von Dokumenten, häufig mindestens in Originalgröße dargestellt werden sollen, muss der Bildschirm zur Darstellung der Dokumente eine Mindestgröße von 17“ (43 cm, Anzeigefläche circa 338 mm x 270 mm) haben und im Hochformat betrieben werden (Tabelle 7). Besser geeignet ist ein Bildschirm mit einer Diagonale von 19“ (48 cm, Anzeigefläche circa 376 mm x 301 mm), da man hier Dokumente auch leicht vergrößern kann, ohne dauernd mithilfe einer Lupenfunktion Ausschnittvergrößerungen machen zu müssen, um besser lesen zu können. Der zweite Bildschirm wird dann im Hoch- oder Querformat zur Anzeige der weiteren Bildschirmfenster benutzt.

Setzt man zwei Bildschirme mit gleicher physikalischer Auflösung ein, so ist der Betrieb an einer Grafikkarte mit zwei Ausgängen unproblematisch. Für Bildschirme mit unterschiedlichen Auflösungen gibt es Grafikkarten, die in der Lage sind, zwei unterschiedliche Auflösungen zu liefern (sogenannte Dual-Head-Grafikkarten).

Bei der Zwei-Bildschirm-Lösung sollte man darauf achten, dass die benutzten Bildschirme möglichst schmale Bildschirmrahmen haben und dicht beieinander stehen, um eine kompakte Gesamtanzeige zu erhalten.

Vorteilhaft ist es auch, wenn der im Hochformat betriebene Bildschirm über eine VA- oder IPS-Anzeige verfügt und nicht über eine stark winkelabhängige TN-Anzeige (siehe Tabelle 2). TN-Anzeigen werden im Hochformat von einer der beiden Seiten betrachtet nur ein dunkles, wenig kontrastreiches Bild liefern, was charakteristisch für solche Anzeigen ist. Beim Normalbetrieb im Querformat stellt man dies meistens nicht fest, es sei denn, man betrachtet den Bildschirm von unten. Leider muss man bei einer Zwei-Bildschirm-Lösung auch damit rechnen, dass trotz eingestellter gleicher Farbtemperatur und gleicher Helligkeit beide Bildschirme Farben mehr oder weniger unterschiedlich darstellen beziehungsweise sich auch in ihrer Helligkeit unterscheiden. Dies kann, wenigstens zum Teil, durch eine entsprechende Bildeinstellung kompensiert werden, vorausgesetzt auch ein älterer Bildschirm lässt sich noch so weit korrigieren, dass der Helligkeitsabfall infolge der Alterung der LCD-Anzeige ausgeglichen werden kann.

Wer diese Probleme vermeiden möchte, greift gleich zu einem Großbildschirm im Breitbild-Format."