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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es vorgeschriebene Bildwiederholfrequenzen?

KomNet Dialog 13785

Stand: 20.08.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Bildschirmergonomie

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Frage:

Ich benötige Angaben zur Bildwiederholung am PC-Arbeitsplatz. Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrequenzen?

Antwort:

Nach der Ziffer 6.2 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) muss das auf dem Bildschirm dargestellte Bild flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen.

In der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" ist unter dem Punkt 8.2.1 "Bildschirm" zur Flimmerfreiheit erläutert, dass bei einem Bildschirm mit Kathodenstrahlröhre in Positivdarstellung eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 100 Hz empfehlenswert ist, 85 Hz sollen nicht unterschritten werden. Technologiebedingt bietet ein LCD-Bildschirm auch bei einer Bildwiederholfrequenz von 60 Hz (in der Regel von den meisten Herstellern empfohlen) ein absolut flimmerfreies Bild.

Auf die Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A6 - Bildschirmarbeit weisen wir hin.