Ergebnisse 1 bis 20 von 24 Treffern
Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG gelten nach § 1 MuSchG grundsätzlich für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darunter fallen aus mutterschutzrechtlicher Sicht auch Schwangere, die Teilzeit und geringfügig beschäftigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob ein mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.Dies bedeutet im vorliegenden Fall ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
- und Kündigungsschutz. Seit wann das Arbeitsverhältnis besteht, ist dabei ohne Bedeutung.Der Kündigungsschutz gem. § 17 MuSchG besteht auch in der Probezeit.Dem Arbeitgeber obliegen, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt, folgende Pflichten:Er muss, sobald ihm die Schwangerschaft bekannt ist, die zuständige Aufsichtsbehörde von der Schwangerschaft unterrichten (§ 27 Abs. 1 MuSchG).Des Weiteren muss er die Arbeit ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Im Rahmen der durchzuführenden arbeitsmedizinischen Vorsorge prüft der Betriebsarzt/die Betriebsärztin u.a. die erforderlichen Immunitäten und führt eine Beratung durch. Ob ausreichend Immunitäten vorhanden sind, kann eventuell auch ohne Untersuchung durch Einsehen des Mutterpasses und des Impfausweis beurteilt ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - geregelt. Ausführliche Erläuterungen hierzu können Sie der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" entnehmen.Danach besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 18757
Für das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt das Territorialprinzip, das heißt, dass es grundsätzlich nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gilt. Bei einer Beschäftigung in Belgien finden die deutschen Vorschriften also dort keine Anwendung, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Dies schließt auch die im Mutterschutzgesetz verankerten finanziellen Ansprüche ein.Hinweise:Die Richtlinie 92/85 ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 22518
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
KomNet beantwortet Fragen zum Arbeitsschutz, dazu gehört auch der Mutterschutz. Ihre Frage ist auch eine Frage zum Arbeitsrecht, dazu kann KomNet nicht beraten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Sie sollten sich diesbezüglich bei Ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt (für Arbeitsrecht) beraten lassen.Folgende Informationen zum Mutterschutz kann KomNet Ihne ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
Gefährdungsbeurteilung und die grundsätzliche Ermittlung des Bedarfs an Schutzmaßnahmen im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG soll sicherstellen, dass sich der Arbeitgeber frühzeitig mit Fragen des Mutterschutzes bei der Organisation der Arbeit auseinandersetzt und gegebenenfalls auch in einen Austausch mit den Aufsichtsbehörden treten kann, die ihn ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
Die Doppelwoche wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Zusammenhang mit der Definition von Mehrarbeit benutzt.Mehrarbeit ist nach § 4 MuSchG jede Arbeit, die1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 20511
Der Begriff der Alleinarbeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist im § 2 Abs.4 MuSchG definiert:"Alleinarbeit im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann."Der Begriff ...
Stand: 07.02.2018
Dialog: 42195
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Eine formlose Unterrichtung reicht aus.Weitere Informationen zum Mutterschutz bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Internet unter https://www.mags.nrw/mutterschutz an. ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
Die Schutzbestimmungen für werdende Mütter sind für angestellte Lehrerinnen im Mutterschutzgesetz (MuschG) geregelt. Für beamtete Lehrerinnen gelten entsprechende Verordnungen, für Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.Die Freistellung für Untersuchungen ergibt sich für angestellte Lehrerinnen aus § 7 Abs. 1 MuSchGIn dem Kommentar "Mutterschutzgesetz und B ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
Kind gegeben ist. Die Kosten für diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen einschließlich empfohlener Impfungen sowie für die Feststellung der Immunitätslage einer Schwangeren trägt der Arbeitgeber, vgl. § 9 Abs. 6 MuSchG.Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat im Internet Praxishilfen für verschiedene Tätigkeiten veröffentlicht, die weitere spezifische Informationen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
sich bei der Wiederaufnahme der Arbeit vergewissern, ob die Arbeitnehmerin stillt, damit er seine Verpflichtungen erfüllen kann. Auf sein Verlangen ist die Arbeitgeberin verpflichtet eine Stillbescheinigung oder einen anderen glaubhaften Nachweis darüber, dass sie stillt vorzulegen. Nach Beendigung des Stillens muss sie unverzüglich den Arbeitgeber informieren.Auf die Informationen und Empfehlungen der Nationalen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
Unter Honorarkräften werden üblicherweise Personen verstanden, die eine Tätigkeit nebenberuflich oder in freier Mitarbeit ausüben. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726