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Darf mir mein Arbeitgeber während der Schwangerschaft verbieten, außerhalb der Pausen auf die Toilette zu gehen?

KomNet Dialog 5518

Stand: 06.06.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen

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Frage:

Darf mir mein Arbeitgeber während der Schwangerschaft verbieten, ausserhalb der Pausen auf die Toilette zu gehen?

Antwort:

Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.


Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann."


Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG schreibt keine Kurzpausen für die Erledigung menschlicher Bedürfnisse vor. In normalen Betrieben ist es aber üblich, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten allgemein die für die Einnahme eines Getränkes oder des Toilettenganges nötige Zeit einräumt, ohne dass diese Zeit beim Entgelt in Abzug gebracht wird. Grundsätzlich dürfte der Toilettengang als bloß kurze Unterbrechung der Arbeitszeit unerheblich sein. Zum Teil sind auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Regelungen zu Kurzpausen getroffen.


Sofern ein Betriebsrat existiert, sollte dieser auf das Thema angesprochen werden.