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Ist die ärztliche Untersuchung einer Schwangeren auf Immunität eine Krankenkassenleistung oder muß sie vom Arbeitgeber getragen werden?

KomNet Dialog 22564

Stand: 08.07.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen

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Frage:

Unsere Arbeitnehmerin ist in der 5. Woche schwanger und der Gynäkologe stellt für die ärztliche Beurteilung/Untersuchung auf Immunität eine Rechnung an den Arbeitgeber. Unsere Frage: ist diese Untersuchung eine Krankenkassenleistung oder muß sie vom Arbeitgeber getragen werden?

Antwort:

Wenn ein Ergebnis der vom Arbeitgeber durchzuführenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen (nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist, dass im Rahmen der Tätigkeit Infektionen möglich sind, muss der Arbeitgeber unabhängig von einer Schwangerschaft im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen. Eine solche Vorsorgeuntersuchung beinhaltet die Beratung, die Feststellung der Immunitätslage sowie das Angebot von fehlenden Impfungen.  


Bei einer Schwangerschaft ist eine zusätzliche Überprüfung des Immunstatus erforderlich, beispielsweise gegen nicht impfpräventable Krankheiten (z.B. Cytomegalieviren) oder gegen Hepatitis. Dies ist wichtig, da bei einer Infektion ein erhebliches Risiko für das ungeborene Kind gegeben ist.

 

Die Kosten für diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen einschließlich empfohlener Impfungen sowie für die Feststellung der Immunitätslage einer Schwangeren trägt der Arbeitgeber, vgl. § 9 Abs. 6 MuSchG.


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat im Internet Praxishilfen für verschiedene Tätigkeiten veröffentlicht, die weitere spezifische Informationen enthalten.