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Gibt es eine spezielle Regelung für Schwangere, wenn der Dienstort sehr weit entfernt vom Wohnort liegt?
KomNet Dialog 43085
Stand: 11.03.2020
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen
Frage:
Hiermit möchte ich fragen, ob es eine spezielle Regelung für Schwangere gibt, wenn der Dienstort sehr weit entfernt vom Wohnort liegt? Ich bin als akademische Rätin an einer Universität in NRW tätig, mein Wohnsitzt liegt jedoch in Berlin.
Antwort:
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz wird der persönlichen Lebensführung zugerechnet, so dass entsprechende mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote hier nicht greifen.