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Kann ich als schwangere Mitarbeiterin eine Gefährdungsbeurteilung meines Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber anfordern?
KomNet Dialog 10248
Stand: 20.05.2019
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen
Frage:
Kann ich als schwangere Mitarbeiterin eine Gefährdungsbeurteilung meines Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber anfordern? Diese liegt nicht vor.
Antwort:
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Eine formlose Unterrichtung reicht aus.
Weitere Informationen zum Mutterschutz bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Internet unter https://www.mags.nrw/mutterschutz an.