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Wie ist im Mutterschutzgesetz der Begriff "Doppelwoche" zu deuten?
KomNet Dialog 20511
Stand: 04.09.2018
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Sonstige Mutterschutzfragen
Frage:
Wie ist im Mutterschutzgesetz der Begriff "Doppelwoche" zu deuten? Sind demnach 9 Stunden tägliche Arbeit von Montag bis Freitag zulässig, oder schließt der Begriff der Doppelwoche immer Wochenendarbeit ein?
Antwort:
Die Doppelwoche wird im Mutterschutzgesetz (MuSchG) im Zusammenhang mit der Definition von Mehrarbeit benutzt.
Mehrarbeit ist nach § 4 MuSchG jede Arbeit, die
1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
Unter Doppelwoche wird dabei ein Zeitraum von 2 Wochen verstanden, der etwaige Sonn- und Feiertage einschließt.
Mehrarbeit ist für werdende und stillende Mütter verboten. Somit gilt für werdende und stillende Mütter ab 18 Jahren gemäß § 4 Abs.1 MuSchG, dass sie täglich nicht länger als 8 1/2 Stunden arbeiten dürfen. Eine tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden ist demnach nicht zulässig.