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Einer Frau darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zur Zeit der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Diesen Kündigungsschutz genießen Sie auch, wenn die Tankstelle von dem neuen Pächter übernommen wurde.Übernimmt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht ein Kündigungsverbot gegenüber einer Frauwährend ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindungbis zum Ende der Schutzfrist (§ 3 MuSchG)wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.Der ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
Von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Das Kündigungsverbot gilt dann, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser dauert mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Auch Nebentätigkeiten fallen unter diesen Kündigungsschutz.Nähere Informationen zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/kuendigungsschutz-schwangerschaft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42635
Ein ”Betriebsübergang” liegt vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung (Verkauf) die Identität des Unternehmens erhalten bleibt. Als Folge eines solchen Betriebsübergangs tritt der Erwerber automatisch als neuer Arbeitgeber in sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse seines Vorgängers ein (§ 613a BGB). Wann aber genau die Identität des Betriebs gewahrt wird, ist schwer zu bestimmen. Maßgebliche ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5023
Im § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist geregelt, dass die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen soll. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich nicht um eine erzwingbare Rechtspflicht, sondern um einen nachdrücklichen Hinweis, dass der Arbeitgeber seinen mutterschutzrechtlichen Pflichten nur nachkommen kann, wenn ihm ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
Für werdende Mütter besteht grundsätzlich Kündigungsschutz, d.h., von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz). Eine Sonderregelung für den Pflegebereich gibt es nicht! Eine Kündigung ist dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
und befristete Arbeitsverträge - TzBfG getroffen. Für die Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages müssen gemäß TzBfG bestimmte formale Kriterien erfüllt sein.Grundsätzlich unzulässig wäre es, wenn der Arbeitgeber die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages oder die Umwandlung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf Grund der Schwangerschaft verweigern würde.Wir empfehlen ...
Stand: 11.09.2024
Dialog: 4276
Das Kündigungsverbot gilt vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung - bis auf wenige Ausnahmen.Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Vereinbarungen. Dies bedeutet, dass die Art der Tätigkeit unter Beachtung der Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes - MuSchG - vertragsgemäß erledigt werden muss. Verstöße dagegen können vom Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Mitteln, z.B. einer Abmahnung, geahndet werden. Da die werdende Mutter offensichtlich keine Gesprächsbereitschaft zeigt, empfehlen wir eine Beratung durch einen Fachanwalt ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG ). Der Kündigungsschutz besteht auch für Änderungskündigungen, d.h. wenn z. B. ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden soll.In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
. Insofern muss der Arbeitgeber Ihre Frau nicht erneut „einstellen“.Nach Beendigung der Schutzfrist muss nach § 25 MuSchG der Arbeitgeber Ihre Frau so weiter beschäftigen, wie es in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist.Hinsichtlich der Beschäftigung während oder nach der Elternzeit fragen Sie bitte die zuständige Behörde (s. Frage 3). ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42482
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Während der Elternzeit (Erziehungszeit) besteht besonderer Kündigungsschutz gemäß Erziehungsgeldgesetz - BEEG. Diesen Kündigungsschutz haben grundsätzlich auch Rechtsnachfolger von Betrieben einzuhalten. Spricht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dennoch in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist sie rechtlich unwirksam.Die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
, wenn die Arbeitnehmerin nicht am neuen Sitz des Betriebes oder der Betriebsabteilung beschäftigt werden kannwenn die Arbeitnehmerin im Falle der Stilllegung oder Verlagerung des Betriebes oder der Betriebsabteilung eine ihr vom Arbeitgeber angebotene, zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz oder am neuen Betriebssitz ablehnt (bei Ablehnung durch Arbeitnehmerin)in Kleinbetrieben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
beim Arbeitgeber verlangen (schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).Wird Elternzeit verlangt, besteht auch Kündigungssschutz gemäß § 18 BEGG, der gleichermaßen auch für Adoptivväter gilt. ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 4017
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz - MuSchG.Bei einer beabsichtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser die Zulässigkeit einer Kündigung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dies gilt auch bei beabsichtigten Betriebsschließungen.Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber verstorben ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wird (§ 18 Abs. 2 BEEG ).In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung beantragen.Spricht ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 5049