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Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis, wenn während meiner Schwangerschaft die Firma verkauft wird?

KomNet Dialog 5023

Stand: 06.06.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Kündigungsschutz

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Frage:

Ich bin schwanger. Bevor ich in Mutterschutz gehe, soll der Betrieb des Inhabers aus Altersgründen verkauft werden. Wie sieht es dann mit dem Mutterschutz und dem Mutterschaftsurlaub aus? Muss mich der neue Arbeitgeber bezahlen?

Antwort:

Ein ”Betriebsübergang” liegt vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung (Verkauf) die Identität des Unternehmens erhalten bleibt. Als Folge eines solchen Betriebsübergangs tritt der Erwerber automatisch als neuer Arbeitgeber in sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse seines Vorgängers ein (§ 613a BGB).

Wann aber genau die Identität des Betriebs gewahrt wird, ist schwer zu bestimmen. Maßgebliche Kriterien können unter anderem die Übernahme von Räumlichkeiten, Geschäftstätigkeit, Betriebsmitteln und Personal sein.

Vor dem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber jeden einzelnen betroffenen Arbeitnehmer über den Zeitpunkt des Übergangs und dessen Grund informieren. Hinsichtlich des Grundes ist der Unterrichtungspflicht nur dann Genüge getan, wenn der neue Inhaber des Betriebes zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Darüber hinaus müssen die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer über die für sie eintretenden rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie über die für sie vorgesehenen Maßnahmen informiert werden.

Es bleibt also bei Ihrem Arbeitsverhältnis zunächst alles wie es zur Zeit ist. Der neue Betreiber und somit auch Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften und den Verpflichtungen, die sich daraus ergeben.