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Darf ein unbefristeter Arbeitsvertrag während einer Schwangerschaft aufgrund einer Firmenänderung in einen befristeten geändert werden?

KomNet Dialog 5131

Stand: 03.01.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Kündigungsschutz

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Frage:

Ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma und hatte einen unbefristeten Vertrag bekommen. Im Dezember bin ich schwanger geworden und habe dies auch meiner Firma mitgeteilt. Im Januar des Folgejahres gab es eine Namensänderung der Firma, daraufhin bekamen alle Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma neue Verträge. Ich bekam einen befristeten Vertrag bis März, da meine Chefin angeblich nicht weiss, ob sie ab März noch Arbeit für mich hat. Ist es rechtens, vom unbefristeten zum befristeten Vertrag zu wechseln nur wegen der Namensänderung der Firma? Alle anderen Kollegen haben weiterhin unbefristete Verträge bekommen.

Antwort:

Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG ). Der Kündigungsschutz besteht auch für Änderungskündigungen, d.h. wenn z. B. ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden soll.


In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde beantragen, dass eine (Änderungs-) Kündigung zulässig ist. Dieses muss aber vor der beabsichtigten (Änderungs-) Kündigung beantragt werden. Im Rahmen des dann laufenden Verwaltungsverfahrens hört die Behörde die betroffene werdende Mutter an. An diese Behörde kann sich auch eine werdende Mutter wenden und sich beraten lassen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen.


Spricht der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Behörde eine (Änderungs-) Kündigung aus, ist diese grundsätzlich unwirksam. Zur Rechtssicherheit und um das Klagerecht durch Untätigkeit nicht zu verwirken, sollten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der (Änderungs-) Kündigung vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Wir empfehlen, dass Sie sich bezüglich des arbeitsrechtlichen Verfahrens an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz.


Hinweis:

Die Arbeitsgerichte bieten teilweise kostenlose oder kostengünstige Sprechstunden zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Darüber hinaus weisen wir auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hin.