Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Was passiert mit einem befristeten Arbeitsvertrag bei einer Schwangerschaft?

KomNet Dialog 4276

Stand: 19.02.2024

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Kündigungsschutz

Favorit

Frage:

Ich bin mit einem befristeten Arbeitsvertrag als Einzelhandelskauffrau in einer Verkaufskette beschäftigt, der Vertrag läuft in drei Monaten aus. Ich habe nun erfahren, dass ich schwanger bin. Was passiert mit dem befristeten Arbeitsvertrag? Werde ich nach Ablauf trotz Schwangerschaft arbeitslos?

Antwort:

Ist ein Arbeitsvertrag kalendermäßig befristet, so endet das Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Dieses gilt grundsätzlich auch für werdende Mütter, die einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Innerhalb der Befristung darf der werdenden Mutter nicht gekündigt werden.

Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge - TzBfG getroffen. Für die Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages müssen gemäß TzBfG bestimmte formale Kriterien erfüllt sein.

Grundsätzlich unzulässig wäre es, wenn der Arbeitgeber die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages oder die Umwandlung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf Grund der Schwangerschaft verweigern würde.

Wir empfehlen, dass Sie sich kurzfristig hinsichtlich Ihres Arbeitsverhältnisses und dessen möglicher Verlängerung von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (arbeitsrechtlich versierter Rechtsanwalt) bzw. entsprechend autorisierten Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, etc.) beraten lassen.

Nach dem Mutterschutzgesetz sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Arbeitgeber muss dieser die im Mutterschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutze der werdenden Mutter beachten und die nötigen Maßnahmen treffen. 

Auf die Informationen und Publikationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin.