Ergebnisse 1 bis 20 von 20 Treffern
Im § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist geregelt, dass die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen soll. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich nicht um eine erzwingbare Rechtspflicht, sondern um einen nachdrücklichen Hinweis, dass der Arbeitgeber seinen mutterschutzrechtlichen Pflichten nur nachkommen kann, wenn ihm die Schwa ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
Zu Frage 1 und 2:Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Er dauert bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Geburt und gilt auch in der Elternzeit.Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Frau in einem Minijob oder im Rahmen einer Nebentätigkeit angestellt ist. Zu Frage 3:Von Seiten des Mutterschutzgesetzes spricht ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42482
ihr Arbeitsverhältnis hingegen zum Ende der Schutzfrist kündigen, gelten hierfür die arbeitsvertraglich vereinbarten bzw. arbeitsrechtlich anzuwendenden Kündigungsfristen (gesetzlicher Regelfall nach § 622 Abs. 1 BGB: Vier Wochen). Zur Rechtsgültigkeit einer Kündigung muss diese zwingend schriftlich ausgesprochen werden.Einer werdende Mutter, die von sich aus ihr Arbeitsverhältnis zum Ende der Schutzfrist kündigen ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
verschiedene Gefährdungen. Deshalb ist es ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über die bestehende Schwangerschaft zu informieren, so dass er die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen umsetzen kann. So muss zum Beispiel ein messtechnisches Gutachten vorliegen, dass am Arbeitsplatz der werdenden Mutter keine Gefahr durch krebserzeugende Stoffe besteht. Außerdem muss die werdende Mutter ihren Arbeitsplatz ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
Das Kündigungsverbot gilt vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung - bis auf wenige Ausnahmen.Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten die ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
nach gängiger Rechtsauffassung zwischen der Voraussetzung für ein ärztliches Beschäftigungsverbot und einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot muss ein Zusammenhang zwischen Beschäftigung, Schwangerschaft und Gefährdung erkennbar sein (zur genaueren Abgrenzung sei auf BAG, Urteil vom 13. Februar 2002 - 5 AZR 588/00 verwiesen).Die generellen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz - MuSchG.Bei einer beabsichtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser die Zulässigkeit einer Kündigung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dies gilt auch bei beabsichtigten Betriebsschließungen.Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber verstorben ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
Kriterien können unter anderem die Übernahme von Räumlichkeiten, Geschäftstätigkeit, Betriebsmitteln und Personal sein. Vor dem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber jeden einzelnen betroffenen Arbeitnehmer über den Zeitpunkt des Übergangs und dessen Grund informieren. Hinsichtlich des Grundes ist der Unterrichtungspflicht nur dann Genüge getan, wenn der neue Inhaber ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5023
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Vereinbarungen. Dies bedeutet, dass die Art der Tätigkeit unter Beachtung der Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes - MuSchG - vertragsgemäß erledigt werden muss. Verstöße dagegen können vom Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Mitteln, z.B. einer Abmahnung, geahndet werden. Da die werdende Mutter offensichtlich keine Gesprächsbereitschaft zeigt, empfehlen wir eine Beratung durch einen Fachanwalt ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) trifft keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Kündigung durch die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer während der Elternzeit. Maßgeblich für eine Kündigung von Seiten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers während der Elternzeit sind daher die geltenden oder getroffenen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Kündigungsfristen). Wir bitten um Ihr Vers ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
der schwangeren Frau oder des ungeborenen Kindes besteht.Es soll also eine an sich "gesunde" Schwangere schützen, die aufgrund der Tätigkeit in Verbindung mit ihrer Schwangerschaft und individuellen Konstitution krank zu werden droht. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen (Tätigkeitsbezug).Ein ärztliches Beschäftigungsverbot hat einen hohen medizinischen ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
beantragen, dass eine (Änderungs-) Kündigung zulässig ist. Dieses muss aber vor der beabsichtigten (Änderungs-) Kündigung beantragt werden. Im Rahmen des dann laufenden Verwaltungsverfahrens hört die Behörde die betroffene werdende Mutter an. An diese Behörde kann sich auch eine werdende Mutter wenden und sich beraten lassen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen.Spricht ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
Zustimmung durch die zuständige Behörde eine Kündigung möglich.Wichtig:Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung gerichtlich durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam.Hinweis:Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine versäumte Frist ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
Während der Elternzeit (Erziehungszeit) besteht besonderer Kündigungsschutz gemäß Erziehungsgeldgesetz - BEEG. Diesen Kündigungsschutz haben grundsätzlich auch Rechtsnachfolger von Betrieben einzuhalten. Spricht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dennoch in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist sie rechtlich unwirksam.Die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Arbeitgeber muss dieser die im Mutterschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutze der werdenden Mutter beachten und die nötigen Maßnahmen treffen. Auf die Informationen und Publikationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin. ...
Stand: 11.09.2024
Dialog: 4276
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
Frauen, die ein Kind adoptiert haben oder adoptieren wollen, können den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz nicht in Anspruch nehmen, weil das Mutterschutzgesetz nur für leibliche Mütter gilt.Jene können aber, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, Elternzeit beanspruchen. Wollen sie dies tun, müssen sie mit einer entsprechenden Willenserklärung die Elternzeit ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 4017
die Arbeitgeberseite während der Elternzeit eine Kündigung aus, muss die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam.Kündigt die Arbeitgeberseite ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde, gilt die oben genannte Drei-Wochen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 5049