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Welche Rechte hat eine werdende Mutter bei Insolvenz des Betriebes?

KomNet Dialog 4669

Stand: 07.01.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Kündigungsschutz

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Frage:

Der Betrieb, in dem ich beschäftigt bin und zur Zeit Elternzeit beanspruche, hat unerwartet die Schließung des Betriebes mit einem Aushang am Geschäftsfenster wegen Insolvenz bekanntgegeben. Ich habe weder eine schriftliche Information noch eine schriftliche Kündigung erhalten. Wie muss ich mich in diesem Fall verhalten? Habe ich Ansprüche (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung etc.)? Kann eine Arbeitslosmeldung auch ohne schriftliche Kündigung erfolgen? Kann ich beim Arbeitsgericht Klage erheben und ab wann?

Antwort:

Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.


Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.


Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung etc.) sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften) gerichtet werden.