Ergebnisse 1 bis 20 von 23 Treffern
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
Bereich unter +10 bis – 5III Kalter Bereich unter – 5 bis -18IV Sehr kalter Bereich unter – 18 bis -30V Tiefkalter Bereich unter – 30Als Kälte im Sinne des § 11 Abs. 3 Ziffer 3 MuSchG können der kalte, der sehr kalte und der tiefkalte Bereich, also Temperaturen unter – 5 °C angesehen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss auch die berufliche Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz ermittelt werden. Die Schwangere darf keinem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko (im Vergleich zu ihrem Infektionsrisiko in privatem Lebensbereich) ausgesetzt sein. Die weitere Einsatzmöglichkeiten (z. B. Umsetzung) ergeben ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die nach der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen muss (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 Mutterschutzgesetz, sofern der Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Zur Zumutbarkeit des Arbeitsplatzwechsels hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.04.1999 Az.: 5 AZR 174/98 entschieden, dass eine schwangere Frau, die aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5638
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann [anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Das heißt, dass vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin zu ermitteln ist, welchen zusätzlichen Schutzmaßnahmen (zu den bereits für alle Beschäftigten festgelegten Schutzmaßnahmen) für schwangere oder stillende Frauen getroffen werden müssen. Nach § 11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 3275
Lufttemperatur in ° CI Kühler Bereich Von +15 bis +10II Leicht kalter Bereich Unter +10 bis -5III Kalter Bereich Unter -5 bis -18IV Sehr kalter Bereich Unter -18 bis -30V Tiefkalter Bereich Unter -30Als extreme Kälte können der kalte, sehr kalte und tiefkalte Bereiche, also Temperaturen unter -5 °C angesehen werden. In diesen ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
Die rechtlichen Grundlagen für maximale Lärmpegel für Schwangere finden sie in § 11 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Verbindung mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).Nach § 11 Abs.3 MuSchG darf der Arbeitgeber "eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 12482
Nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft treten für den Arbeitgeber unaufgefordert und automatisch bestimmte Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein. Hierzu zählt eine rechtzeitige Ergreifung der Schutzmaßnahmen, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG, unter der Einbeziehung der betrieblichen Beschäftigungsverbote, ergeben hat. Die betrieblichen Beschäftigungsverbote ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1589
Nach § 11 Abs.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt." Inwieweit dies bei Lärm der Fall ist, hängt nicht nur ...
Stand: 06.10.2022
Dialog: 23777
Der Einsatz einer werdenden Mutter in einem Wohndorf für Obdachlose ist unter den geschilderten Bedingungen nach § 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz -MuSchG- nicht zulässig. Nach Lage der Dinge bestehen in erster Linie gesundheitliche Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe in Form von Krankheitserregern. Diese können durch Kontakte mit Kot, Urin aber auch durch Schimmelpilzsporen übertragen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534
. Insbesondere im Winter sollte die relative Luftfeuchte 45 % betragen.Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt in Ziffer 3.6 Abs. 1, dass in Arbeitsräumen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Gesundheitlich zuträglich ist Atemluft, wenn sie Außenluftqualität hat (4.1 Abs. 1 S. 1 ASR A3.6).Die Luftfeuchtigkeit der Außenluft beträgt (von Extremwetterlagen ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
. Im Magnet- und Untersuchungsraum besteht für Schwangere nach § 11 Abs. 3 Mutterschutzgesetz/MuSchG ein Aufenthalts- und Beschäftigungsverbot.Weitere nützliche Informationen finden Sie im Portal Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Physikalische-Einwirkungen/Elektromagnetische-Felder ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
Nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die seine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergeben hat, umzusetzen (§ 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG -). Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) zu beachten.In § 11 MuSchG sind die generellen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
muss spätestens bei Mitteilung der Schwangerschaft der Immunschutz erneut überprüft werden. Falls noch nicht erfolgt, ist diese Überprüfung als Teil der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz unter mutterschutzrechtlicher Erweiterung des § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu veranlassen. Die Kosten der Überprüfung trägt der Arbeitgeber, vgl. § 3 Absatz 1 Verordnung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339