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KomNet-Wissensdatenbank

Wo und welche Hilfen kann ich als Schwangere bei katastrophalen hygienischen Arbeitsbedingungen erhalten?

KomNet Dialog 3534

Stand: 15.04.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Eine Schwangere (im 2. Monat) arbeitet in einem Wohndorf für Obdachlose. Hier herrschen die schlimmsten hygienischen Zustände, die man sich vorstellen kann. Schimmel, Urin, Kot an allen erdenklichen Stellen. Sie ist dafür zuständig, die Zimmer der Personen aufzuräumen, zu putzen, sowie die mit Fäkalien beschmierte Wäsche zu waschen. Des weiteren besitzen die Bewohner Waffen, Drogen sowie Alkohol. Pilz- und Krätze-Salbe liegt fast auf jedem Tisch, und wegen Krätze sind sogar 2 Bewohner in ärztlicher Behandlung. Ganz zu schweigen von den aggressiven Verhaltensweisen der Bewohner. Ich finde diesen Zustand mehr als bedenklich für eine schwangere Frau. Was können wir tun?

Antwort:

Der Einsatz einer werdenden Mutter in einem Wohndorf für Obdachlose ist unter den geschilderten Bedingungen nach § 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz -MuSchG- nicht zulässig. Nach Lage der Dinge bestehen in erster Linie gesundheitliche Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe in Form von Krankheitserregern. Diese können durch Kontakte mit Kot, Urin aber auch durch Schimmelpilzsporen übertragen werden.


Auch ist ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt, wenn sich Heimbewohner gegenüber werdenden Müttern aggressiv verhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Risiko besteht, dass Schwangere in körperliche oder lautstarke verbale Auseinandersetzungen hineingezogen werden. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholgenuss und der Besitz von Waffen äußerst kritisch zu betrachten.


Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz erhalten werdende Mütter von den zuständigen Aufsichtsbehörden, dies sind beispielsweise in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz.