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Besteht eine Gefährdung für werdende Mütter durch Stromschläge aufgrund elektrostatischer Aufladung im Büro? Was kann man gegen elektrostatische Aufladung im Büro tun?

KomNet Dialog 5425

Stand: 13.07.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Seit langer Zeit (ein paar Jahre) bekomme ich im Büro ständig einen `Elektroschlag`. In trockenen Sommern oder in der Heizungszeit mind. 20x täglich. Das ist sehr nervig und tut manchmal auch ziemlich weh. Insbesondere jedes Mal, wenn ich das Fenster öffnen möchte, bekomme ich einen Schlag. Ich traue mich oft schon gar nicht, das Fenster zu öffnen, aber die Luft ist sonst so schlecht im Büro. Häufig bekomme ich allerdings auch einen `gewischt`, wenn ich den Druckertisch berühre oder wenn ich Leuten, die zu mir ins Büro kommen, die Hand gebe. Andere Kollegen haben dieses Problem auch, allerdings nicht so schlimm wie ich. Das einzige, was in meinem Büro offensichtlich anders ist, ist mein Bürostuhl, den ich mir vor ein paar Jahren selbst gekauft habe. Allerdings hatte ich davor auch schon immer Probleme mit der elektrostatischen Entladungen in meinen Büros! Jetzt kommt hinzu, dass ich in der 4. Woche schwanger bin und nun Angst habe, dass diese ständigen heftigen Schläge das Kind schädigen bzw. im Frühstadium zum Schwangerschaftsabbruch führen können.

Antwort:

Grunsätzlich entsteht elektrostatische Aufladung überall dort, wo zwei Objekte (hierzu zählt auch der Mensch) bzw. zwei isolierende Stoffe miteinander Kontakt haben.


Überall wo synthetisches Material verarbeitet wurde (z. B. bei Bodenbelägen, Möbeloberflächen sowie Bekleidung), entsteht diese Aufladung. Durch Reibung (z. B. Gehen auf Teppichboden, durch Rollen der Kunststoffrollen des Bürostuhls über den Nadelfilzboden) entsteht Ladung, die nicht abgeleitet werden kann. Die Stärke der Ladung ist wiederum von der Raumluftfeuchte abhängig. Mit sinkender relativer Luftfeuchte steigt die elektrostatische Aufladung.


Insbesondere in der kalten Jahreszeit tritt in unklimatisierten Räumen die elektrostatische Aufladung mehr auf als im Sommer. Die relative Luftfeuchte kann man mit Feuchtemessgeräten bestimmen. In der Regel ist eine relative Feuchte von 45 % - bis 50 % ausreichend, um eine elektrostatische Aufladung zu minimieren.


Beim Berühren geerdeter Geräte oder Gegenstände (wie z. B. der Türklinke), kommt es dann zur Entladung, die manchmal schmerzhaft ist. Die elektrostatische Aufladung kann mit einem elektrischen Feldstärkemessgerät bestimmt werden. Eine biologische Schädigung bzw. eine gesundheitliche Schädigung in der Schwangerschaft kann jedoch ausgeschlossen werden.


Als gefährdet gelten Personen, wenn entweder die übertragene Ladung 50 μC oder die Energie 350 mJ überschreitet.  Dies kommt aber bei der Entladung von Personen auf geerdeten Bürogegenständen nicht vor. Eine unmittelbare Gefährdung (Herzkammerflimmern) besteht erst, wenn die Entladungsenergie mehr als 1.000 mJ beträgt.(vergl. hierzu auch die Informationen im Anhang D der DGUV Information 213-060)


Abhilfemöglichkeit

Gerade in der Elektro- und Computerindustrie, im Gesundheitswesen sowie in explosionsgefährdeten Bereichen ist es besonders wichtig, diese elektrostatische Aufladung zu unterbinden.


1. Abhilfe kann man mit spezieller Ausstattung der Arbeitsplätze schaffen. Leitfähige Arbeitsoberflächen und Bodenbeläge, spezielle Möbel oder leitfähige Bürostuhlrollen können die Aufladung zur Erde ableiten.

2. Durch das Tragen entsprechender Kleidung (keine Seide, Schurwolle, Kunststoff ) und entsprechenden Schuhwerks (spezielle Schuhe oder Schuhe mit Ledersohlen) kann die Ladung abgeführt werden. Es gibt auch antistatische Armbänder, die Abhilfe schaffen können.

3. Durch Erhöhung der relativen Luftfeuchte im Büro bzw. im Gebäude mittels Luftbefeuchter. Insbesondere im Winter sollte die relative Luftfeuchte 45 % betragen.


Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bestimmt in Ziffer 3.6 Abs. 1, dass in Arbeitsräumen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Gesundheitlich zuträglich ist Atemluft, wenn sie Außenluftqualität hat (4.1 Abs. 1 S. 1 ASR A3.6).


Die Luftfeuchtigkeit der Außenluft beträgt (von Extremwetterlagen abgesehen) etwa zwischen 40% und 70%. Ihr Arbeitgeber muss deshalb in der vom Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG in Verbindung mit § 10 MuSchG) prüfen und festlegen, wie eine entsprechende Luftfeuchtigkeit gewährleistet werden kann.


Direkte Hilfe bekommen Sie von Ihrem Betriebsarzt oder der Sicherheitsfachkraft.