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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es für Schwangere ohne ausreichenden Röteln-AK-Titer Vorgaben in Bezug auf die Betreuung von behinderten Menschen ab dem 20. Lebensjahr?

KomNet Dialog 19079

Stand: 28.06.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Eine schwangere Mitarbeiterin betreut behinderte Erwachsene ab dem 20 Lebensjahr und hat keinen ausreichenden Röteln-AK-Titer. Bei schwangeren Lehrkräften werden diese Untersuchungen zum Immunstatus gemacht bis zum 18 Lebensjahr der Schüler; darüber hinaus nicht mehr. Gibt es bei der Betreuung von behinderten Menschen ebenfalls diese Altersgrenze oder ist es hier anders und ich muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20 SSW aussprechen?

Antwort:

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss auch die berufliche Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz ermittelt werden. Die Schwangere darf keinem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko (im Vergleich zu ihrem Infektionsrisiko in privatem Lebensbereich) ausgesetzt sein. Die weitere Einsatzmöglichkeiten (z. B. Umsetzung) ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ob die Schwangere an ihrem Arbeitsplatz verbleiben kann, ist von der Gefährdungsbeurteilung und festgelegten Schutzmaßnahmen abhängig. 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch KomNet nur eine generelle Antwort möglich ist. Die Maßnahmen im konkreten Einzelfall müssen nach Klärung der Einzelheiten, wie z. B die in Frage kommenden Arbeitsbereiche sowie die einzelnen Tätigkeiten unter Beteiligung der betrieblichen Arbeitsschutzexperten vor Ort individuell festgelegt werden.


Parvovirus B 19

Eine gegenüber Parvovirus B 19 empfängliche Schwangere darf nur in solchen Erwachseneneinrichtungen arbeiten, wo die Durchseuchungsrate der Patienten gleich hoch ist wie die Durchseuchungsrate der allgemeinen Bevölkerung.

Für Ringelröteln ist eine altersabhängige Zunahme der Durchseuchung charakteristisch. So sind nach Literaturangaben zwei bis zehn Prozent der Kinder unter fünf Jahren, 30 Prozent der Kinder zwischen 5-9 Jahren durchseucht. Ab dem 10-ten Lebensjahr steigt die Durchseuchung über 50%. Die Durchseuchungsrate der deutschen Bevölkerung beträgt nach neuesten Literaurangaben 65 %.

Sollte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass in der Behinderteneinrichtung eine erhöhtes Infektionsrisiko besteht, darf die Schwangere in diesem Bereich nicht weiterbeschäftigt werden.


Röteln

Bei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden, wenn sie Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18-en Lebensjahr hat. Jenseits dieser Altersgrenze ist nur bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen. Die Schwangere darf keine bekannt infektiöse Patienten (Erwachsene) betreuen.