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KomNet-Wissensdatenbank

Ist ein Sessel als Liegemöglichkeit für eine werdende Mutter geeignet?

KomNet Dialog 42261

Stand: 11.03.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

In unseren Kindertageseinrichtungen sind für werdende Mütter keine geeigneten Liege- oder Sitzmöglichkeiten vorhanden, so dass diese zunächst für die verschiedenen Standorte anzuschaffen sind, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Ist es so, dass es nicht ausschließlich eine Liegemöglichkeit sein muss, die vorzuhalten ist, sondern dass auch z.B. ein Sessel geeignet ist?

Antwort:

Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt sind, hat der Arbeitgeber die Pflicht, jede dieser Möglichkeiten zu bieten.


Anforderungen an die Beschaffenheit von Liegen und Liegeräumen regelt die Technischer Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 unter Nr. 6. Ein normaler Sessel erfüllt nicht die Anforderungen an die geeigneten Bedingungen. Es muss der Mitarbeiterin möglich sein, die Beine hochzulegen und in eine liegende oder liegeähnliche Position zu kommen.

 

Aus unserer Erfahrung ist es in Betrieben mit mehreren Filialen oder Standorten üblich, dass eine Liege angeschafft und an die jeweilige Filiale, in der eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt ist, „verliehen“ wird.