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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Frauen in der Schwangerschaft Gabelstapler fahren?

KomNet Dialog 3275

Stand: 03.04.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Dürfen Frauen in der Schwangeschaft ab dem 3 Monat Gabelstapler fahren, wenn gewährleistet ist das dies zeitlich begrenzt ist (z.B. max. 2 Stunden täglich) und die Arbeitsumgebung so gestaltet ist, dass keine wesentliche Gefährdung gegeben ist (z.B. ebener Boden, nur auf Betriebsgelände)? Die Frage stellt sich insbesondere deshalb, da Schwangere auch beruflich am Straßenverkehr teilnehmen dürfen (z.B. ambulante Pflege.) Bei dieser Tätigkeit ist das Schutzziel zumindest genauso gefährdet, so dass das gelegentliche Staplerfahren m. E. erlaubt sein müsste.

Antwort:

Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.


In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig bzw. nur während eines unbedeutenden Teils der Arbeitszeit auf dem Beförderungsmittel ausgeübt wird.


Es ist jedoch zu prüfen, ob die schwangere Frau bei der Beschäftigung auf dem Beförderungsmittel schädlichen Einwirkungen durch Erschütterungen oder Dieselemissionen usw. ausgesetzt ist und damit unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 3 MuSchG fällt oder ob sich ein Beschäftigungsverbot auf Grund eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses nach § 16 Abs.1 MuSchG ergibt.