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Darf mein Arbeitgeber mich wegen eines Beschäftigungsverbotes an einen komplett anderen Arbeitsplatz versetzen?

KomNet Dialog 5638

Stand: 25.04.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

Da bei mir die Immunität gegen Cytomegalie fehlt, darf ich nicht mehr mit unter dreijährigen Kindern arbeiten. Darf mein Arbeitgeber mich an einen komplett anderen Arbeitsplatz versetzen, obwohl ich meine Tätigkeit im Kindergarten mit älteren Kindern ausführen dürfte?

Antwort:

Falls die vom Arbeitgeber durchzuführende Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 10 Mutterschutzgesetz) ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen (§ 13 Mutterschutzgesetz) :

1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten

2. Arbeitsplatzwechsel

3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 Mutterschutzgesetz, sofern der Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. 


Zur Zumutbarkeit des Arbeitsplatzwechsels hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.04.1999 Az.: 5 AZR 174/98 entschieden, dass eine schwangere Frau, die aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen darf, verpflichtet sein kann, vorübergehend eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben. In dem genannten Urteil wird darauf hingewiesen, dass die Frage der Zumutbarkeit eines Arbeitsplatzwechsels in jedem Einzelfall geprüft werden muss. Somit müssten diesbezügliche Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin arbeitsrechtlich geklärt werden.