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Tätigkeiten)?Berücksichtigt werden sollte außerdem, welche Infektionskrankheiten in der Bevölkerung zu erwarten sind. Informationen dazu liefert beispielsweise das Hintergrundpapier zur Relevanz von Infektionserregern in Deutschland aus Sicht des Mutterschutzes des Ausschusses für Mutterschutz (abrufbar auf https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/arbeitsergebnisse/hintergrundpapier). Bezüglich Röteln ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen werden können oder dürfen. Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn die Arbeit ihrer Art nach durch Laufen, Gehen oder Sitzen unterbrochen wird. Ein typisches Beispiel dafür ist die Arbeit von Verkäuferinnen, die sich bei Verrichtung ihrer Arbeit im Raum bewegen können. Bei Tätigkeiten, die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Die Tätigkeit kann ganz oder teilweise (partiell) untersagt oder dem Arbeitgeber bestimmte Auflagen erteilt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung der Schwangeren medizinisch noch vertretbar ist.Zur Unterscheidung:Ärztliches Beschäftigungsverbot: Fortsetzen der Tätigkeit (Tätigkeitsbezug) ist alleinige Ursache ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Eine Auflistung, in welchen Bereichen bzw. unter welchen Bedingungen Schwangere im Justizvollzug eingesetzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt.Regelungen zum Mutterschutz für schwangere Beamtinnen sind für Nordrhein-Westfalen in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW getroffen. Das Mutterschutzgesetz - MuSchG findet über § 3 Abs. 1 FrUrlV teilweise Anwendung.Für das Einhalten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
nicht fest, zu welchem Zeitpunkt oder in welchen Abständen Stillpausen eingelegt werden können. Grundsätzlich ist es somit auch möglich, die Stillpausen an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit zu legen. ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen sowie den Arbe ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lasse ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Die umfassende Beantwortung der gestellten Frage ist nur im Einzelfall möglich, da es verschiedene Rand- und Rahmenbedingungen zu klären gilt. Insofern kann die Beratungsplattform KomNet hier nur grundsätzliche Auskünfte erteilen. Es ist daher ratsam, dass Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die sich anhand Ihres Beschäftigungsortes ergibt.Das MuSchG schützt Frauen ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber vo ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken, Bü ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefähr ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Schwangere sollten hier nur nach ausführlicher persönlicher Aufklärung über Risiken und erhöhte Schutzmaßnahmen beschäftigt werden." Nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde kann ein bedingter Einsatz in diesen Bereichen so unter genau definierten Umständen möglich sein.Der Entscheidung, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine schwangere Assistenzärztin in einer onkologischen Ambulanz ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
entstehen chirurgische Rauchgase. Diese bestehen aus 95 % Wasserdampf, welcher als Träger für die restlichen Bestandteile (chemische und biologische Arbeitsstoffe) dient. Durch CO2 Laser entstandene Rauchpartikel haben einen durchschnittlichen Durchmesser von ca. 0,3 μm. Diese Rauchpartikel sind alveolengängig und können eingeatmet werden.Das Einatmen oder der Geruch von chirurgischem Rauch ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
sich die Empfehlung, je nachdem in welcher Branche die empfängliche Schwangere tätig ist und welche Tätigkeit sie ausübt.Im Gesundheitswesen beschäftigte Schwangere (z. B. Ärztinnen) ohne Antikörperschutz dürfen nur dann beruflichen Umgang mit Patienten (jeder Patient ist potenziell infektiös) haben, wenn der Arbeitgeber sicherstellen kann, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen eine Infektion ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob Schutzm ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Für schwangere Maler- und Lackiererinnen gilt zwar kein betriebliches Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss aber die im Mutterschutzgesetz aufgeführten Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten beachten. Dazu hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die werdende Mutter über das Ergebnis und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu informieren.Werdende und stillende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung der Arb ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
ist- wenn das Sicherheitsprodukt kompatibel mit anderen Zubehör istAuch bei konsequenter Nutzung solcher Instrumente verbleibt immer ein Restrisiko. Dieses Restrisiko ist laut einer Studie von Wittman et al. vergleichbar mit dem allgemeinen Lebensrisiko, dem wir alle in unserem privaten Lebensbereich ausgesetzt sind, und somit zulässig.Die Entscheidung, welche Tätigkeiten eine Schwangere oder eine stillende Mutter durchführen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ist stets zu klären, ob bei einer Tätigkeit eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das ungeborene Kind eintreten kann und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind (vergl. § 9 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018).Bei der Gassterilisation gemäß TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742