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Darf eine schwangere Assistenzärztin in einer onkologischen Ambulanz arbeiten?

KomNet Dialog 14334

Stand: 25.01.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

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Frage:

Darf eine schwangere Assistenzärztin in einer onkologischen Ambulanz arbeiten, wenn sie lediglich Patienten untersucht und Gespräche führt? Sie verabreicht keine Medikamente und nimmt kein Blut ab.

Antwort:

Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden die zum Schutz der werdenden Mutter einzuhaltenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt. Für den Bereich der Onkologie findet sich eine diesbezügliche Konkretisierung in dem Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus". (Hinweis: Das Merkblatt ist aktuell nicht verfübar, da es sich inhaltlich noch auf das alte, bis zum 31.12.2017 gültige Mutterschutzgesetz bezieht. Es kann aber bis zu seiner Überarbeitung weiterhin als Informationsquelle herangezogen werden.)


Auszug hieraus:


ONKOLOGIE / HÄMATOLOGIE

"In der Onkologie/Hämatologie kommt es bei immundefizienten Patienten gehäuft zum Auftreten von Infektionskrankheiten bzw. zur Ausscheidung größerer Erregermengen, u.a. auch von Zytomegalieviren.

Seronegative Schwangere sollten hier nur nach ausführlicher persönlicher Aufklärung über Risiken und erhöhte Schutzmaßnahmen beschäftigt werden."

 

Nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde kann ein bedingter Einsatz in diesen Bereichen so unter genau definierten Umständen möglich sein.


Der Entscheidung, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine schwangere Assistenzärztin in einer onkologischen Ambulanz arbeiten darf, muss daher eine eingehende Gefährdungsbeurteilung vorausgehen und sollte mit der vor Ort zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden.


Auf weiterführende Informationen zum Mutterschutz des MAGS NRW weisen wir hin.