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Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäfti ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt oder dafür den Jahresurlaub heranzieht.Maßgebliche Regelungen dazu sind in den §§ 18, 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) getroffen:§ 18 "Mutterschutzlohn"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise ode ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
Auf die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG) kann die werdende Mutter auf eigenen Wunsch verzichten. Sie muss sich dafür ausdrücklich zur weiteren Arbeitsleistung bereit erklären. Diese Erklärung kann von ihr jederzeit widerrufen werden.Die Einhaltung der Schutzfrist nach der Entbindung (8 Wochen, § 3 Abs. 2 MuSchG) hingegen ist grundsätzlich ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
erfolgt über Tröpfchen und über direkten engen körperlichen Kontakt. Insbesondere der enge körperliche Kontakt beim Stillen begünstigt dann die Virusübertragung von der Mutter auf das Kind. Die mögliche Virusausscheidung in der Muttermilch hat keine praktische Bedeutung. Besonders gefährlich ist insbesondere die Erkrankung der Kleinkinder unter 12 Monaten.Impfung:Die Grundimmunisierung der Kinder gegen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
, während der gesamten Schwangerschaft verboten (Auskunft erteilen die zuständigen Aufsichtsbehörden). Ausnahmen im Gesundheitswesen sind möglich. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten.Beschäftigungsverbote gelten auch, wenn die werdende Mutter auf eigenen Wunsch weiter arbeiten möchte.Die Gefährdungsbeurteilung braucht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Nein, dies ist nicht gestattet.Begründung:Bei der Beschäftigung schwangerer Mitarbeiterinnen müssen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beachtet werden.Nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter beurteilen und dabei die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder die Stillzeit ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
in der Stillzeit und will gleichwohl eine Weiterbeschäftigung ermöglichen (vgl. §1 Abs. 1 MuSchG).Sofern ein betriebliches Beschäftigungsverbot greift, darf der Arbeitgeber die stillende Frau nicht mit den gefährdenden Tätigkeiten (weiter-)beschäftigen. Stillbezogene, mutterschutzrelevante Gefährdungen können sich durch bestimmte Beschäftigungsbedingungen (§§ 3 bis 9 MuSchG) negativ auf den Stillvorgang ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu-Re ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
sind immun gegen das Virus, weil sie im Kindesalter bereits Kontakt mit dem Virus hatten. Bei Schwangeren verursacht das Virus eine leichte Erkrankung. Die kritische Zeit für eine Schwangere bei Ansteckung ist die Zeit um den Geburtstermin.Da sich die Schwangere bereits 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin im gesetzlichen Mutterschutz befindet, besteht in der Regel keine vom Arbeitsplatz ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer der Beschä ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
und protektiven Immunschutz. Alle, die gegen Masern immun sind, können nicht mehr erkranken. Die Durchseuchung (Verbreitungsgrad einer Infektionskrankheit) der Bevölkerung ist altersabhängig. Das auf Grundlage der Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig veröffentlichte Epidemiologische Bulletin des Robert Koch Instituts aus dem Jahr 2017 schreibt unter Ziffer 3.2 zur Maser-Impfung bei Kindern:"Die Impfquote ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
der Handschuhe. Andere Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzimpfungen sind auch nicht ausreichend.Zurzeit gibt es nur gegen Hepatitis B eine wirksame Impfung, nicht aber gegen Hepatitis C und HIV. Da es keine wirksamen Schutzmaßnahmen für die Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr gibt, sind diese nach § 11 Mutterschutzgesetz für Schwangere verboten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese gesetzlichen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Person, hier Ihrer Betriebsärztin, festgestellt werden.Die nächste Schutzstufe wäre eine Umsetzung in einem Bereich mit geringer Exposition. Dies könnte z. B. die Geriatrie sein, da die HAV Prävalenz mit dem Alter ansteigt. Sie liegt sie in der Gruppe der 70-79 –Jährigen bei über 80 %. Durch diese Herdenimmunität wären Sie gegen eine HAV Infektion besser geschützt als in ihrem privaten Umfeld ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Gefahrstoffen.V. g. Gefährlichkeitsmerkmale treffen aber auf handelsübliche Mittel zur Bekämpfung von Kopfläusen nicht zu.Eine Aussage, dass bei Einsatz von Mitteln gegen Kopfläuse seitens des Arbeitgebers ein generelles Beschäftigungsverbot für die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter ausgesprochen werden muss, können wir nicht bestätigen.Beim Ausbruch eines Kopflausbefalls ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine individuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen der Schwangeren durchführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Abschätzung aller Gefahren und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft sowie die Bestimmung der Schutzmaßnahmen. Hierbei sind auch alle infektionsge ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
muss zumindest sichergestellt sein, dass1. Arbeiten mit infiziertem Material nicht anfallen,2. mit ausreichendem Schutzmaßnahmen gegen Infektionsgefahren gearbeitet wird und3. die Einwirkung von Gefahrstoffen ausgeschlossen ist.Auch kann durch eine sinnvolle Arbeitsplatzgestaltung wie z.B. die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten (z.B. Stehstuhl) der Verbleib von Schwangeren ermöglicht ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
angestrebt werden. Wie oben bereits dargestellt, kommt neben dem Beschäftigungsverbot als letztes Mittel insbesondere zunächst die Versetzung an einen sicheren, geeigneten Arbeitsplatz in Frage.Unabhängig von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung können behandelnde Ärzte auch den individuellen Gesundheitszustand der Schwangeren berücksichtigen. So kann durch die behandelnden Ärzte auch in eigenem ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
und Blutkontakt untersagt. Für Schwangere gilt wegen der Verletzungsgefahr ein generelles Beschäftigungsverbot für die Betreuung von behinderten, verhaltensgestörten Kindern mit aggressivem Verhaltensmuster (Kratzen, Beißen, Schlagen), die nachgewiesen mit Hepatitis B infiziert sind. Eine Impfung ist nur gegen Hepatitis B verfügbar. Beschäftigte, die mit o. g. Risikogruppen arbeiten, sollen grundsätzlich ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917