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Ist eine schwangere Mitarbeiterin bei einem Ausbruch von Hand-Fuß-Mund-Krankheit in einer KITA durch den Arbeitgeber freizustellen?

KomNet Dialog 22545

Stand: 09.07.2021

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

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Frage:

Ist eine schwangere Mitarbeiterin bei einem Ausbruch von Hand-Fuß- Mund Krankheit in einer KITA durch den Arbeitgeber freizustellen?

Antwort:

Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) ist eine in der Regel harmlose, aber hoch ansteckende Infektionskrankheit, die durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Speichel, Tröpfchen, dem Sekret aus Bläschen oder fäkal-oral direkt von Mensch zu Mensch übertragen wird.


Im Spätsommer/Herbst gibt es saisonale Häufungen der HFMK. Am häufigsten erkranken Kinder unter 10 Jahren. Die meisten Erwachsenen sind immun gegen das Virus, weil sie im Kindesalter bereits Kontakt mit dem Virus hatten. Bei Schwangeren verursacht das Virus eine leichte Erkrankung. Die kritische Zeit für eine Schwangere bei Ansteckung ist die Zeit um den Geburtstermin.


Da sich die Schwangere bereits 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin im gesetzlichen Mutterschutz befindet, besteht in der Regel keine vom Arbeitsplatz ausgehende Infektionsgefährdung, weil die maximale Inkubationszeit 35 Tage beträgt. Bei Schwangeren, die freiwillig auf die Schutzfristen vor der Entbindung verzichten und weiterarbeiten, ist Vorsicht geboten! Bei Ausbruch der Krankheit in der Einrichtung sollten diese Schwangeren entweder umgesetzt werden, z. B. in die Verwaltung oder eine andere Einrichtung oder, falls dies nicht möglich oder nicht zumutbar ist, befristet von der Arbeit freigestellt werden. Wiederzulassung ist am 36. Tag nach der letzten Erkrankung. (vergl. § 13 Mutterschutzgesetz)


Für alle anderen Schwangeren gilt die strikte Einhaltung folgender Regelungen:


1. Durch gute persönliche- und allgemeine Hygienemaßnahmen kann das Übertragungsrisiko effektiv vermindert werden. Hierzu zählen häufiges Händewaschen, Reinigung und Desinfektion kontaminierter Flächen.

2. Enger körperlicher Kontakt (Küssen, Umarmen) mit infektiösen Kindern soll unterlassen werden.

3. Essgeschirr, vor allem Besteck und Tassen, Gegenstände der persönlichen Hygiene (Handtücher, Waschlappen und Zahnbürsten) und Kleidung dürfen nicht von anderen Personen benutzt werden.

4. Gründliches Händewaschen nach jedem Toilettengang oder nach dem Wickeln auf dem Wickeltisch ist entscheidend für die Minimierung der Erregerverbreitung.


HFMK-Viren sind unbehüllte Enteroviren, die relativ resistent gegen Umwelteinflüsse und unempfindlich gegen lipidlösliche Mittel (Äther, Chloroform) sind. Zur Hand- und Flächendesinfektion sollten daher Mittel mit nachgewiesener viruzider Wirksamkeit angewendet werden. Maßnahmen sollten zudem mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.


Auf den Ratgeber für Ärzte  zur Hand-Fuß-Mund-Krankheit des Robert-Koch-Instituts weisen wir hin.