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Ist bei einem Einsatz von Entlausungsmitteln in Kindertagesstätten ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter auszusprechen? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen?
KomNet Dialog 11094
Stand: 31.05.2019
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
Frage:
Im Internet las ich, dass beim Einsatz von Entlausungsmitteln oder Entwesungsmitteln in der Kindertagesstätte Schutzmaßnahmen (ggf. Beschäftigungsverbot) zu ergreifen sind. Nach meiner Recherche enthalten gängige Entlausungsmittel Pyrethrine, Permethrin oder Dimeticon (Silicinöl). Pyrethrine als auch Permethrin sind als gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut eingestuft. Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden. Doch welche konkreten Maßnahmen sind beim Einsatz von Entlausungsmitteln für die werdende Mutter zu ergreifen?
Antwort:
Dias Mutterschutzgesetz ( MuSchG) verbietet die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird. Generell verboten ist für werdende Mütter die Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen.
V. g. Gefährlichkeitsmerkmale treffen aber auf handelsübliche Mittel zur Bekämpfung von Kopfläusen nicht zu.
Eine Aussage, dass bei Einsatz von Mitteln gegen Kopfläuse seitens des Arbeitgebers ein generelles Beschäftigungsverbot für die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter ausgesprochen werden muss, können wir nicht bestätigen.
Beim Ausbruch eines Kopflausbefalls in einer Einrichtung sollte der Arbeitgeber aber zusammen mit dem Betriebsarzt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären bzw. bereits geklärt haben, inwieweit die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter besonders vor einem Befall geschützt werden können. Dies hat auch den Hintergrund, dass nur eine eingeschränkte Anzahl von Mitteln für werdende und stillende Mütter zur Bekämpfung von Kopflausbefall zur Verfügung steht.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt während der Schwangerschaft und in der Stillzeit Kopfläuse bloß "rein mechanisch durch nasses Auskämmen mit dem Läusekamm zu entfernen".
Auf weitere Informationen des RKI zum Kopflausbefall unter diesem Link weisen wir ebenfalls hin.