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KomNet-Wissensdatenbank

Ist die Tätigkeit einer werdenden Mutter bei der allgemeinen Patientenaufnahme in einer Klinik unter dem Aspekt der biologischen Gefährdung zulässig?

KomNet Dialog 11663

Stand: 31.05.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

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Frage:

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsplatz einer Schwangeren stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit bei der allgemeinen Patientenaufnahme in einer Klinik unter dem Aspekt der biologischen Gefährdung zulässig ist (insb. im Hinblick auf mögliche Viren etc.). Die Gefährdungsbeurteilung kommt hier (für den Punkt einer möglichen biologischen Gefährdung) aufgrund fehlender Informationen seitens der Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft sowie unterschiedlicher persönlicher Meinungen zu keinem Ergebnis. Hier wird eine eine klare Aussage, z.B. "unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig" oder "nicht zulässig" benötigt. Die Fragestellung bezieht sich konkret auf die Tätigkeit bei einer Patientenaufnahme einer "normalen" Klinik. Herzlichen Dank vorab!

Antwort:

Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.


Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme).


Hinsichtlich der biologischen Gefährdung wird im Bereich der Patientenaufnahme i.d.R. kein erhöhtes Potential angenommen. Ausnahmensituationen sind möglich, z. B. H1N1-Pandemie.


Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden


Auf die Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir ebenfalls hin.