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Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
gearbeitet werden muss. Aus dem persönlichen Temperatur-Wohlbefinden einer schwangeren Frau ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf des Arbeitgebers. ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
eintritt und als auch der mögliche gesundheitliche Schaden gering, so ist nicht von einer unverantwortbaren Gefährdung auszugehen.Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen.Bei der Betreuung von Personen ohne Verhaltensauffälligkeiten ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Regelwerke, z. B. das Regelwerk der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. angeboten. Nach Eingabe des Suchwortes "Schweißen" finden Sie hier umfangreiches Informationsmaterial. Weiterhin weisen wir auf die TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" hin.Die DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (bisher BGR 500) befasst sich im Kapitel 2.26 mit Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
die Möglichkeit, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind eine zeitlich beschränkte Arbeitszeit oder eine Versetzung von einer Arbeitsumgebung in eine andere.Die Art der Gefährdung muss möglichst genau angegeben werden, z. B: die Schwangere reagiert ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Es ist dem Arbeitgeber verboten, eine schwangere oder stillende Frau mit Tätigkeiten zu beschäftigen, für die keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies ergibt sich aus §§ 10 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).Gemäß § 10 Abs.1 MuSchG hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Nach dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf eine schwangere Frau nicht auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Neues Mutterschutzrecht§ 11 MuSchG "Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen"(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
Ja!Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, gilt auch für Schülerinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.Eine schwangere Frau darf keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie u.a. mit dem Rötelnvirus in Kontakt kommt oder kommen kann, wenn sie über keinen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
Nach § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kontakt kommen, sodass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Ob eine CMV-negative Schwangere (Beruf unbekannt) mit immunsuprimierten Patienten beschäftigt werden darf, hängt ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
Tätigkeit möglichst genau und allgemein verständlich darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben bzw. nicht ausüben darf.Auch dem medizinisch nicht vorgebildeten Arbeitgeber muss es möglich sein, Umfang und Dauer des Beschäftigungsverbotes zu erkennen. Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerin bindend ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524