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Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Es ist dem Arbeitgeber verboten, eine schwangere oder stillende Frau mit Tätigkeiten zu beschäftigen, für die keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies ergibt sich aus §§ 10 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).Gemäß § 10 Abs.1 MuSchG hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden die zum Schutz der werdenden Mutter einzuhaltenden Beschäftigungsverbote und -beschränkungen aufgeführt. Für den Bereich der Onkologie findet sich eine diesbezügliche Konkretisierung in dem Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus". (Hinweis: Das Merkblatt ist aktuell nicht verfübar, da es sich inhaltlich noch auf das alt ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
erfolgt über Tröpfchen und über direkten engen körperlichen Kontakt. Insbesondere der enge körperliche Kontakt beim Stillen begünstigt dann die Virusübertragung von der Mutter auf das Kind. Die mögliche Virusausscheidung in der Muttermilch hat keine praktische Bedeutung. Besonders gefährlich ist insbesondere die Erkrankung der Kleinkinder unter 12 Monaten.Impfung:Die Grundimmunisierung der Kinder gegen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Wassermischbare Kühlschmierstoffe können durch Bakterien und Pilze befallen werden, insbesondere wenn sie sich seit längerem in Gebrauch befinden bzw. während längerer Arbeitspausen. Durch den Befall können gesundheitliche Beschwerden, wie Hautausschläge und allergischen Reaktionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auftreten. Wenn für einen Biostoff keine Einstufung vorliegt ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Die Tätigkeit in der Chirurgie ist durch zahlreiche Gefahrenquellen charakterisiert wie: ionisierende Strahlen (mobile Röntgengeräte), chemische Gefahrstoffe (bestimmte Narkosegase, Desinfektionsmittel, Zytostatika...), psychische Belastungen beim Auftreten von Komplikationen, bei der Reanimation etc. Eine erhöhte Infektionsgefährdung ist durch operative Eingriffe gegeben.Hinzu kommt noch, dass na ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob Schutzm ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäfti ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
)Infektionsrisiken in Pflegeeinrichtungen oder Haushalten mit PflegebedürftigenFehlende ergonomische Ausstattung (z. B. keine höhenverstellbaren Liegen)Nach dem Mutterschutzgesetz §11 gibt es bestimmte Tätigkeiten, die explizit untersagt sind. Dazu gehören unter anderem:Erhebliche körperliche Belastungen (z. B. häufiges Bücken, Heben, Tragen)Arbeiten in Zwangshaltungen, z. B. längeres Knien oder Arbeiten ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 44127
Es ist nicht richtig, dass die Beschäftigung werdender Mütter in Spielhallen generell ab dem 6. Schwangerschaftsmonat verboten ist. Ein solches Verbot würde aus mutterschutzrechtlicher Sicht wenig Sinn machen, da Frauen bei einem Überfall in den davor liegenden Schwangerschaftsmonaten genauso gefährdet wären.Viele Betreiber von Spielhallen haben auf diese Vorkommnisse reagiert und in den letzten J ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
der Handschuhe. Andere Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzimpfungen sind auch nicht ausreichend.Zurzeit gibt es nur gegen Hepatitis B eine wirksame Impfung, nicht aber gegen Hepatitis C und HIV. Da es keine wirksamen Schutzmaßnahmen für die Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr gibt, sind diese nach § 11 Mutterschutzgesetz für Schwangere verboten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese gesetzlichen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen […]5 ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
nicht sicher gestalten und keine Versetzung möglich, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.Ziel des Mutterschutzgesetzes ist eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit und dem bestmöglichen Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.Per Gesetz ist somit vorgesehen, dass die Schwangere möglichst lange an ihrem bestehenden Arbeitsplatz tätig bleibt. Voraussetzung bleibt dabei, dass alle ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht kein generelles Beschäftigungsverbot für eine werdende Mutter hinsichtlich Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen besteht.Grundsätzliches Vorgehen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine individuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen der Schwangeren durchführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Abschätzung aller Gefahren und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft sowie die Bestimmung der Schutzmaßnahmen. Hierbei sind auch alle infektionsge ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.“ Das Mutterschutzgesetz legt ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Ja!Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, gilt auch für Schülerinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.Eine schwangere Frau darf keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie u.a. mit dem Rötelnvirus in Kontakt kommt oder kommen kann, wenn sie über keinen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621