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KomNet-Wissensdatenbank

Kann ein betriebliches Beschäftigungsverbot auch eine Reduzierung der Arbeitszeit beinhalten?

KomNet Dialog 21506

Stand: 26.02.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

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Frage:

Ich kann meiner schwangeren Mitarbeiterin aufgrund der Betriebsgröße keinen anderen Arbeitsplatz anbieten. Bei ihren bisherigen Aufgaben gibt es ein paar Stunden in der Woche, die sie ohne Gefährdung arbeiten könnte. Die restlichen Aufgaben sind leider ohne Gefährdung nicht machbar. Kann ich auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen, das eine Stundenreduzierung enthält? Das heißt, sie könnte statt bisher 30 nur noch 5 Stunden pro Woche bis zur Mutterschutzzeit arbeiten?

Antwort:

Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet.