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Maßnahmen verhütet werden kann.In § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen genannt. Demnach ist es beispielsweise unzulässig, werdende Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen zu beschäftigen, wenn der Grenzwert überschritten ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Die werdende Mutter darf mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, z. B. Ethylenoxid, nicht beschäftigt werden, wenn sie diesen Stoffen bei bestimmungsgemäßem Umgang ausgesetzt ist. Das kann z. B. beim Entladen und beim Transport in den Entgasungsschrank der Fall sein."Magensonden ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
Grundsätzlich dürfen schwangere Mitarbeiterinnen Bewohner einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen außerhalb des Hauses (bei Spaziergängen, Arztbesuchen usw.) in 1:1 Betreuung begleiten.Aber auch hierbei hat der Arbeitgeber die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu beachten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber, - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
mit erhöhter Verletzungsgefahr und gleichzeitiger Blutkontakt zu vermeiden.Der Betriebsarzt als fachkundige Person berät den Arbeitgeber bezüglich der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Dabei muss er die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge der Schutzmaßnahmen nach § 13 Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten! Das Infektionsrisiko kann man bei Schmierinfektionen (CMV, Hepatitis A) durch Unterbindung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Solange die Arbeitsbedingungen für das Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der Arbeitgeber dieses auch einhalten.Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Nach dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf eine schwangere Frau nicht auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Neues Mutterschutzrecht§ 11 MuSchG "Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen"(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
oder nicht zumutbar ist, befristet von der Arbeit freigestellt werden. Wiederzulassung ist am 36. Tag nach der letzten Erkrankung. (vergl. § 13 Mutterschutzgesetz)Für alle anderen Schwangeren gilt die strikte Einhaltung folgender Regelungen:1. Durch gute persönliche- und allgemeine Hygienemaßnahmen kann das Übertragungsrisiko effektiv vermindert werden. Hierzu zählen häufiges Händewaschen, Reinigung ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
Allgemein:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
aufgeklärt werden.Ein Beschäftigungsverbot ist als letzte Schutzmaßnahme indiziert. Die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschutzgesetz vorgegebenen Rangfolge der Schutzmaßnahmen muss eingehalten werden. Vorrang hat eine andere Tätigkeitszuweisung, wie z. B. nicht pflegerischen Tätigkeiten, strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen, etc.Falls dies nicht möglich ist, sollte man die Möglichkeiten einer Umsetzung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppen 2-4 im Sinne des § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann, wenn dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Solange keine Einstufung vorliegt und das Gesundheitsrisiko für eine schwangere Frau und ihr Kind nicht bekannt ist, darf die Frau demnach keinen ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
In § 12 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen geregelt. In § 12 Abs. 2 ist der Umgang mit den biologischen Arbeitsstoffen (hier: Blut) geregelt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit Biostoffen ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
Ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot richtet sich stets an den Arbeitgeber als Verantwortlichen für dessen Einhaltung. Dies gilt auch für ein von der Frauenärztin ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot.Für ein ärztlichesBeschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind folgende Voraussetzungen zu beachten:1. Fortdauer der Beschäftigung ist für Mutter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2 bis 4 dürfen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) werdende Mütter nicht arbeiten, soweit bekannt ist, dass diese Arbeitsstoffe oder durch sie im Krankheitsfall bedingte therapeutische Maßnahmen die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes gefährden.Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
Zum ersten Teil der Frage:Nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Witterungsbedingte Beschäftigungsverbote (z.B. für Außendiensmitarbeiterinnen, Briefträgerinnen, Gärtnerinnen) können nur individuell und nicht allein anhand eines Temperaturwertes ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195