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Darf eine Schwangere auf der reinen Seite der Sterilisation im Krankenhaus arbeiten, wenn dort ein Gassterilisator betrieben wird?

KomNet Dialog 14742

Stand: 27.06.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

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Frage:

Darf eine Schwangere auf der reinen Seite der Sterilisation im Krankenhaus arbeiten,wenn dort ein Gassterilisator betrieben wird? Wenn nein,warum nicht? Darf eine Schwangere Magensonden legen und entfernen?

Antwort:

Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ist stets zu klären, ob bei einer Tätigkeit eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das ungeborene Kind eintreten kann und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind (vergl. § 9 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018).


Bei der Gassterilisation gemäß TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd" (www.baua.de/trgs) darf der Begasungsleiter begaste Güter erst freigeben, wenn durch geeignete Nachweisverfahren sichergestellt ist, dass keine Gefährdung mehr durch Begasungsmittel besteht.

Als geeigneter Nachweis kann die Überprüfung der Aufzeichnung des Druck- und Temperaturverlaufs des vollautomatischen Programmabschnitts der Gasdesorption am Registriergerät des Gas-Sterilisators im Vergleich zum validierten Prozeßablauf angesehen werden (TRGS 513 Ziffer 5.7 Abs. 4).


Im Krankenhaus sind bei u.a. Tätigkeiten, bei denen mit schneidenden oder stechenden Gegenständen umgegangen wird wie z. B. Skalpellen oder Injektionsnadeln, die mit Blut, Serum, Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, Handschuhe als Schutzmaßnahme nicht ausreichend, weil ein Verletzungsrisiko weiterhin besteht. Unzulässig ist somit die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter z. B.

- mit Tätigkeiten im Labor, bei denen das Risiko des Kontaktes mit Blut besteht,

- in der Sterilisation auf der unsauberen Seite,

- bei Operationen,

- mit dem Verabreichen von Injektionen.


Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.


Die werdende Mutter darf mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, z. B. Ethylenoxid, nicht beschäftigt werden, wenn sie diesen Stoffen bei bestimmungsgemäßem Umgang ausgesetzt ist. Das kann z. B. beim Entladen und beim Transport in den Entgasungsschrank der Fall sein."


Magensonden dürfen dann gelegt bzw. entfernt werden, wenn die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen sind und ein Verletzungsrisiko nicht besteht. Dieses ist ebenfalls mittels Gefährdungsbeurteilung abzuklären.


Auf die Informationen zum Mutterschutz unter https://www.mags.nrw/mutterschutz weisen wir ebenfalls hin.