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Auswirkungen auf die Milchbildung und -abgabe (Laktation) haben und dadurch den Stillqualität beeinträchtigen können. Bei nicht immunen, stillenden Frauen besteht bei allen Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr eine Infektionsgefahr, an Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV zu erkranken.Gegen Hepatitis B verfügt man über eine effektive Impfung, daher soll die stillende Frau im Rahmen der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
der Handschuhe. Andere Sicherheitsmaßnahmen wie Schutzimpfungen sind auch nicht ausreichend.Zurzeit gibt es nur gegen Hepatitis B eine wirksame Impfung, nicht aber gegen Hepatitis C und HIV. Da es keine wirksamen Schutzmaßnahmen für die Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr gibt, sind diese nach § 11 Mutterschutzgesetz für Schwangere verboten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese gesetzlichen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
. Kinder von Drogensüchtigen...) oder auch bei bekannten Hepatitis B infizierten KindernKeuchhusten, Influenza, Scharlach, Hepatitis A: Befristetes Beschäftigungsverbot beim Auftreten der Erkrankung bzw. einer Epidemie in der RegionEinzelheiten über die Beschäftigung von Schwangeren beim beruflichen Umgang mit Kindern können Sie dem Merkblatt "Schwangere Frauen im beruflichen Umgang mit Kindern ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Regelungen zum Mutterschutz sind im Mutterschutzgesetz getroffen. Für Beamtinnen gelten spezielle Verordnungen, in NRW beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW .Erfahrungsgemäß sind schwangere Zahnärztinnen vielfältigen gesundheitlichen Risiken, insbesondere der Infektionsgefährdung gegenüber blutübertragenen Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis B und C ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
ist.Eine mögliche höhere Infektionsgefährdung der Schwangeren durch Hepatitis A, B, C Viren bei täglichem Umgang mit Kindern ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Die Hepatitis B und C Viren werden hauptsächlich durch Blut und Blutprodukte übertragen. Eine denkbare Übertragungsmöglichkeit in Schulen besteht bei Verletzungen (Kratz- oder Bissverletzungen...). Daher sind Tätigkeiten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
und Blutkontakt untersagt. Für Schwangere gilt wegen der Verletzungsgefahr ein generelles Beschäftigungsverbot für die Betreuung von behinderten, verhaltensgestörten Kindern mit aggressivem Verhaltensmuster (Kratzen, Beißen, Schlagen), die nachgewiesen mit Hepatitis B infiziert sind. Eine Impfung ist nur gegen Hepatitis B verfügbar. Beschäftigte, die mit o. g. Risikogruppen arbeiten, sollen grundsätzlich ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Mumps erfolgt mit dem trivalenten MMR-Impfstoff. Die Erstimpfung soll zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die Zweitimpfung im zweiten Lebensjahr durchgeführt werden. In speziellen Fällen, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, kann die Impfung auch vor dem 12. Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat erfolgen. Die volle Schutzwirkung wird etwa 4 Wochen nach der Impfung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
der Arbeitsbedingungen anbieten.Dies bedeutet, dass abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auch Ihr Immunschutz für bestimmte Erkrankungen überprüft werden muss (vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).Ob ein sicherer Immunschutz vorhanden ist oder nicht, kann nur eine Ärztin/ein Arzt - in diesem Fall Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin - beurteilen. Anamnestische Angaben bezüglich erfolgter Impfungen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
flüssigkeitsdichte Kittel verwenden.2. Stichsichere Instrumente Bei nicht immunen Schwangeren besteht bei allen Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr und gleichzeitigem Blutkontakt eine Infektionsgefahr an blutübertragbaren Infektionskrankheiten, wie z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Parvovirus B19, zu erkranken. Obwohl die Übertragungswahrscheinlichkeit und die Virulenz für die einzelne Erreger unterschiedlich hoch ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
Westfallen-Lippe sind 40 % aller Unfälle auf Patientenübergriffe zurückzuführen. Hinzu kommt noch die reale Angst der Beschäftigten (psychische Überforderung) vor der unberechenbaren Gewalt, die von psychisch kranken Patienten ausgehen kann.Bei Übergriffen ist durch offene Verletzungen zusätzlich mit einer Infektionsgefahr (z. B. Hepatitis, HIV) zu rechnen. Eine höhere Infektionsgefährdung des Personals ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
nach dem Mutterschutzgesetz verbieten oder anordnen (z. B. Arbeitsplatzwechsel). Hierbei wird er vom Betriebsarzt beraten.2.) Es gibt nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) kein "Berufsverbot". Die normativen Regelungen definieren zum Schutz der Mutter und des Kindes bestimmte Beschäftigungsbeschränkungen bzw. Beschäftigungsverbote (hier ist die Unterlassung gefährdender Tätigkeiten gemeint, das ist kein Berufsverbot!).3 ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Jahren ihre Sicherheitsmaßnahmen (z. B. durch Videoüberwachung, gesicherte Geldwechselbereiche und Alarmsysteme) so verbessert, dass potenzielle Täter abgeschreckt werden.Hier ist der Einzelfall maßgebend. Befindet sich die Spielhalle bspw. in einem sozialen Brennpunkt, wo Gewaltdelikte dieser Art häufig vorkommen, ist wegen der erhöhten Gefährdungslage ein Beschäftigungsverbot sofort nach Bekanntgabe ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
zum validierten Prozeßablauf angesehen werden (TRGS 513 Ziffer 5.7 Abs. 4).Im Krankenhaus sind bei u.a. Tätigkeiten, bei denen mit schneidenden oder stechenden Gegenständen umgegangen wird wie z. B. Skalpellen oder Injektionsnadeln, die mit Blut, Serum, Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, Handschuhe als Schutzmaßnahme nicht ausreichend, weil ein Verletzungsrisiko weiterhin besteht. Unzulässig ist somit ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
und/oder Kind gesundheitsgefährdend (die konkreten Arbeitsbedingungen oder der Arbeitsplatz an sich hingegen nicht)2. Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand etc.3. Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen grundsätzlich nicht hierunter.Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten Schwangerschaftsbeschwerden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind. Krankheitserreger können - möglicherweise noch unerkannt - vorhanden sein in z. B: Blut und Blutprodukten.Bei bestimmungsgemäßem Umgang mit diesen Stoffen oder damit benetzten Instrumenten, Geräten oder Oberflächen kann die werdende Mutter dann ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989