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Dürfen werdende oder stillende Mütter als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden?
KomNet Dialog 43989
Stand: 30.07.2024
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
Frage:
Dürfen werdende oder stillende Mütter als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden?
Antwort:
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.
Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten möglich sein.
Beim Umgang mit Notfallpatienten ist die schwangere Frau einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt, ebenfalls besteht eine hohe Infektionsgefährdung.