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Ermessen ein ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG) ausgesprochen werden, wenn trotz der bisherigen Schutzmaßnahmen die Schwangere oder Ihr Kind bei einer Weiterbeschäftigung gefährdet wären. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Mütter befristet von der Arbeit freigestellt werden. Aufgrund der langen Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) darf die Schwangere ihre Beschäftigung erst wieder aufnehmen, wenn nach 50 Tagen kein neuer Erkrankungsfall aufgetreten ist.Hepatitis B wird hauptsächlich durch Blut und Blutprodukte übertragen. Von daher sind Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
über das Ergebnis der o. g. Gefährdungsbeurteilung und zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Konkret:Solange in dem von Ihnen beschriebenen Fall der Immunstatus nicht bekannt ist, besteht eine unverantwortbare Gefährdung, konkret eine schwangerschaftsrelevante Infektionsgefahr mit den in der Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
:"Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Die Dokumentationspflicht bezüglich der Gefährdungsbeurteilung und die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten ergeben sich aus § 14 MuSchG.Konkret:In Bezug auf die Fragestellung ist § 11 Abs. 1 MuSchG relevant. Danach darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
der in der Verordnung genannten mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen ist der Dienstherr, in der Regel die Dienststellenleitung, gem. § 3 Abs. 2 FrUrlV verantwortlich.Es gilt die arbeits- und mutterschutzrechtliche Pflicht, mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (erweitert um § 10 MuSchG) zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
. bei einer Krankenschwester diagnostizierte Larynxpapillomatose. Sie hatte bei Behandlungen von Papillomatosen assistiert [1].Im Rauch konnten ebenfalls Viren nachgewiesen werden. Die meisten Arbeiten galten dem Humanen Papilloma Virus (HPV); so wurde die DNS dieses Virus mehrfach in Proben von Rauch nachgewiesen, der bei der Laser-Koagulation von Warzen entsteht [2, 3,4,5].Fazit:Eine übliche OP- Raumlüftung ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
werden:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand.Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
, während der gesamten Schwangerschaft verboten (Auskunft erteilen die zuständigen Aufsichtsbehörden). Ausnahmen im Gesundheitswesen sind möglich. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten.Beschäftigungsverbote gelten auch, wenn die werdende Mutter auf eigenen Wunsch weiter arbeiten möchte.Die Gefährdungsbeurteilung braucht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf der folgenden Seite an:www.mags.nrw/mutterschutz-gefaehrdungdbeurteilungAuf die Informationen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) mit dem Titel "Einsatzbereiche von schwangeren Bediensteten" weisen wir hin:http://www.bsbd-nrw.de/fachbereiche/tarifbereich/tarif-aktuell/171-einsatzbereiche-schwangere ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vors ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
ein Arzt/eine Ärztin kann und darf dies feststellen und bescheinigen.Die Immunitätslage ist gegenüber folgender Krankheitserreger zu klären:- Röteln- Windpocken- Masern- Mumps- Ringelröteln- Zytomegalie- Keuchhusten- Hepatitis A- Hepatitis BBeschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote greifen in nachstehenden Fällen ein:Röteln: Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität ist ein generelles ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Mutterschutzgesetz – MuSchG) geeignete Schutzmaßnahmen gemäß der Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen hat, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen,2. Arbeitsplatzwechsel (erweitertes Direktionsrecht, § 315 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB),3. betriebliches Beschäftigungsverbot für Tät ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Nach dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf eine schwangere Frau nicht auf Beförderungsmitteln eingesetzt werden, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Neues Mutterschutzrecht§ 11 MuSchG "Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen"(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
Bei Beachtung der Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sowie der zugehörigen Technischen Regeln TROS Laserstrahlung gibt es keine besonderen Gefährdungen für (schwangere) Beschäftigte beim Umgang mit Laserstrahlung. Je nach Wellenlänge, Leistung und Pulsdauer müssen die Haut und insbesondere die Augen geschützt werden (letztere durch Laserschutzbrille). B ...
Stand: 11.09.2023
Dialog: 4542
wird. Eine Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen ist gänzlich verboten.In Abs. 5 des § 11 MuSchG wird zudem festgelegt:"(...)(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
ist, darf man das potenzielle Infektionsrisiko wegen der prä-, peri-, postnatalelen Übertragung und der Prognose sowohl für die Mutter als auch für das Kind nicht unterschätzen.Werdende oder stillende Mütter dürfen daher nicht mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen die Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden könnte. Das sind alle Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569