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Darf eine schwangere Arzthelferin in einer dermatologischen Praxis als Assistenz an Eingriffen mit einem Laser weiter teilnehmen?
KomNet Dialog 4542
Stand: 11.09.2023
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
Frage:
Darf eine schwangere Arzthelferin in einer dermatologischen Praxis als Assistenz an Eingriffen mit einem ErbYAG oder Dioden-Laser weiter teilnehmen?
Antwort:
Bei Beachtung der Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sowie der zugehörigen Technischen Regeln TROS Laserstrahlung gibt es keine besonderen Gefährdungen für (schwangere) Beschäftigte beim Umgang mit Laserstrahlung. Je nach Wellenlänge, Leistung und Pulsdauer müssen die Haut und insbesondere die Augen geschützt werden (letztere durch Laserschutzbrille). Beim Auftreten von Stäuben oder Nebeln infolge der Anwendung ist zusätzlich auf die gängigen Schutzmaßnahmen (Augenschutz, Absaugung u. a.) zu achten.