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Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Wir gehen davon ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen f ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
arbeiten darf, muss daher eine eingehende Gefährdungsbeurteilung vorausgehen und sollte mit der vor Ort zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden.Auf weiterführende Informationen zum Mutterschutz des MAGS NRW weisen wir hin. ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
wird. Eine Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen ist gänzlich verboten.In Abs. 5 des § 11 MuSchG wird zudem festgelegt:"(...)(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
ist, darf man das potenzielle Infektionsrisiko wegen der prä-, peri-, postnatalelen Übertragung und der Prognose sowohl für die Mutter als auch für das Kind nicht unterschätzen.Werdende oder stillende Mütter dürfen daher nicht mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen die Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden könnte. Das sind alle Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen zu ermitteln auf Grundlage von Bekanntmachungen nach § 19 Abs. 4 BioStoffVErfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten odersonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
beschäftigt werden. In den Paragraphen werden auch Ausnahmen von diesem Verbot genannt.Nach § 28 MuSchG kann die zuständige Aufsichtsbehörde abweichend davon genehmigen, dass die schwangere Arbeitnehmerin auch zwischen 20 und 22 Uhr beschäftigt werden darf. Die Voraussetzungen für Feiertags und Sonntagsarbeit gemäß § 6 Abs. 1 MuSchG liegen vor, wenn: sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Es ist nicht richtig, dass die Beschäftigung werdender Mütter in Spielhallen generell ab dem 6. Schwangerschaftsmonat verboten ist. Ein solches Verbot würde aus mutterschutzrechtlicher Sicht wenig Sinn machen, da Frauen bei einem Überfall in den davor liegenden Schwangerschaftsmonaten genauso gefährdet wären.Viele Betreiber von Spielhallen haben auf diese Vorkommnisse reagiert und in den letzten J ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Beschäftigungsverbot dabei stets vor.Falls ein generelles oder individuelles (durch ärztliches Zeugnis bescheinigtes) Beschäftigungsverbot besteht, darf der Arbeitgeber die werdende Mutter nicht weiterbeschäftigen, auch wenn sie in eine Weiterbeschäftigung wünscht. Dies gilt auch für den Zeitraum nach der Entbindung, der in der Regel acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten länger) beträgt.Beschäftigungsverbote ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Einhaltung des Beschäftigungsverbotes darf der Arbeitgeber nicht in die freie Entscheidung der betroffenen Arbeitnehmerin stellen. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
Sofern die Gefährdungsbeurteilung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, kann die schwangere Gynäkologin die beschriebenen Tätigkeiten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen weiter ausführen. Hierbei sind insbesondere die Lüftungsmaßnahmen zu betrachten. Bei nicht adäquater Lüftung sind die von Ihnen beschriebenen Gefährdungen nämlich durchaus vorhanden.Hintergrund:Durch Anwendung von CO2 Laser entste ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
Auf die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG) kann die werdende Mutter auf eigenen Wunsch verzichten. Sie muss sich dafür ausdrücklich zur weiteren Arbeitsleistung bereit erklären. Diese Erklärung kann von ihr jederzeit widerrufen werden.Die Einhaltung der Schutzfrist nach der Entbindung (8 Wochen, § 3 Abs. 2 MuSchG) hingegen ist grundsätzlich zwingen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit a ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Gefährdung trotzdem nicht ausgeschlossen ist, so darf die Stillende nicht weiter beschäftigt werden. Dies geht aus dem § 13 Abs. 1 hervor:"(1) Werden unverantwortbare Gefährdungen im Sinne von § 9, § 11 oder § 12 festgestellt, hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge zu treffen: 1. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
Allgemein:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tät ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944