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KomNet-Wissensdatenbank

Darf eine werdende Mutter im Zuge ihrer Berufsausübung noch Lieferwagen oder überhaupt Firmenfahrzeuge fahren?

KomNet Dialog 17549

Stand: 27.02.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

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Frage:

Darf eine werdende Mutter im Zuge ihrer Berufsausübung noch Lieferwagen oder überhaupt Firmenfahrzeuge fahren? Hintergrund: Die junge Frau arbeitet in einem Unternehmen, in dem sie mit dem Firmentransporter zu Kunden fahren muss.

Antwort:

Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.


Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einem Beförderungsmittel ausgeübt wird.


Ob eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG durch den Arbeitgeber zu ermitteln.