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Im § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist u.a. die Beschäftigung mit keimzellmutagen nach der Kategorie 1A oder 1B oder karzinogen nach der Kategorie 1A oder 1B grundsätzlich verboten, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zubereitung (Cyanoacryla ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
zum validierten Prozeßablauf angesehen werden (TRGS 513 Ziffer 5.7 Abs. 4).Im Krankenhaus sind bei u.a. Tätigkeiten, bei denen mit schneidenden oder stechenden Gegenständen umgegangen wird wie z. B. Skalpellen oder Injektionsnadeln, die mit Blut, Serum, Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, Handschuhe als Schutzmaßnahme nicht ausreichend, weil ein Verletzungsrisiko weiterhin besteht. Unzulässig ist somit ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 11 Abs. 2 MuSchG) Der Röteln-Virus wird als Tröpfcheninfektion übertragen und kann über den Mutterkuchen auf das Kind übertragen werden. Je früher die Infektion in der Schwangerschaft erfolgt, desto schwerer und häufiger sind die kindlichen Schäden.Deshalb besteht für nicht immune Schwangere beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein gesetzliches ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Mutterschutzgesetz – MuSchG) geeignete Schutzmaßnahmen gemäß der Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen hat, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen,2. Arbeitsplatzwechsel (erweitertes Direktionsrecht, § 315 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB),3. betriebliches Beschäftigungsverbot für Tät ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
möglich sein.Beim Umgang mit Notfallpatienten ist die schwangere Frau einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt, ebenfalls besteht eine hohe Infektionsgefährdung. ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989
) möglich.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, dass eine Gefahr für die werdende Mutter und das ungeborene Kind besteht, muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass eine Gefahr nicht mehr besteht. Ist dies nicht möglich, kommt es zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot der schwangeren Frau an ihrem üblichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat, soweit es ihm möglich ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Es besteht kein generelles mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot für das Erteilen von Schwimmunterricht.Ob im Einzelfall, auch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, Intensität des Kontaktes, Immunstatus der werdenden Mutter, Art und Umfang der Hilfestellung beim Schwimmunterricht usw., ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber/Dienstherrn auszusprechen ist, muss auf der Grundlage ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
wie Übelkeit, Rückenschmerzen etc. (ebenso bei Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohender Eklampsie u. Ä.)Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und die entsprechende Rechtsgrundlage (§ 16 Abs. 1 MuSchG) berücksichtigen.Die Art, der Umfang und die Dauer des Beschäftigungsverbots müssen dabei klar formuliert sein.A. Umfang des individuellen BeschäftigungsverbotsEs besteht die Möglichkeit ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Prinzipiell darf eine Schwangere bis einschließlich des fünften Monats an einem Steharbeitsplatz eingesetzt werden. Gleiches gilt nach Ablauf des fünften Monats, wenn die Tätigkeit am Steharbeitsplatz 4 Stunden nicht überschreitet. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die werdende Mutter und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung durch die Steharbei ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
Mumps:Generell besteht bei Mumps für nichtimmune stillende Mütter die Gefahr, selbst zu erkranken. Bei jungen Frauen kann es in seltenen Fällen zusätzlich noch zu einer Entzündung der Eierstöcke oder der Brustdrüsen (Mastitis) kommen. Die Entzündung der Brustdrüsen hat wiederum negative Auswirkungen auf die Stillfähigkeit.Eine infizierte Mutter kann ihren Säugling infizieren. Die Infektion ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
vor, wenn die Schwangere am Arbeitsplatz Kontakt zum Rötelnvirus oder mit Toxoplasma haben kann und kein ausreichender Immunschutz besteht. Weitere Infektionskrankheiten sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten.Bezogen auf die konkrete Anfrage besteht bei der Betreuung ein erhöhter Personenkontakt und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko für übertragbare Krankheiten. Bei der Betreuung von Kindern ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Rückenschmerzen, aber auch eine Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt, drohende Eklampsie.Ob die Voraussetzungen für ein ärztliches Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin eigenverantwortlich entscheiden!Es besteht die Möglichkeit, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
der Gefährdungsbeurteilung und unter Beteiligung des Betriebsarztes festgestellt wird, dass eine Gefährdung für die werdende Mutter nicht besteht. Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind die werdende Mutter und die Beschäftigten zu unterrichten (§ 14 MuSchG).. ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen ausgesetzt sein.Weiter ist die Beschäftigung Schwangerer mit Quecksilber, Quecksilberderivaten, Blei und Bleiderivaten bzw. Gefahrstoffen, die diese Stoffe enthalten, verboten, wenn die Gefahr besteht, dass diese Gefahrstoffe vom menschlichen Organismus absorbiert werden und/oder der Grenzwert überschritten wird.Werdende und stillende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Eine Pflegemutter ist hinsichtlich der mutterschutzrechtlichen Vorgaben wie eine Beschäftigte in einem Familienhaushalt zu betrachten. Das heißt, dass das Mutterschutzgesetz anzuwenden ist und die Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Immunstatus etc. eingehalten werden müssen. Die zu betreuenden Kinder müssen eventuell schon während der Schwangerschaft, in jedem Fall aber während der obligatorischen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Tätigkeiten mit z. B. erhöhten Unfallgefahren (insbesondere Arbeiten mit potentiell aggressiven Patienten) sind verboten.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger (Infektionsgefahr) besteht auch bei direktem, ungeschützten Körperkontakten und dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder -geweben von Patienten.Ergibt ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619