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in der Anfrage lässt sich ableiten, dass die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz (Schutzmaßnahme Nr. 2) umgesetzt werden kann – insofern hat die Weiterbeschäftigung der stillenden Frau an diesem Arbeitsplatz zu erfolgen.Es kann von hier aus nicht bewertet werden, ob es ggf. arbeitsrechtliche Einschränkungen bei der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz gibt, die sich aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen durchführen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
als ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber alle Vorgaben einhält, die aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, dass die Gesundheit einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird."Nachdem der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen für die Stillende getroffen hat, wie beispielsweise ein Einsatz an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz, und feststellt, dass eine unverantwortbare ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
, dass nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats Schwangere täglich nicht länger als vier Stunden ununterbrochen stehen dürfen (§ 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz). Von daher erscheint es sehr fraglich, ob Schwangere in der Chirurgie an ihrem Arbeitsplatz verbleiben können. Im Einzelfall ist dies von der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Mutterschutzgesetz und den festgelegten Schutzmaßnahmen abhängig.Es ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
(in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
, werdende oder stillende Mütter über die Ergebnisse der Beurteilung und über die zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Des Weiteren ist er zu einem Gespräch über weitere Anpassungen des Arbeitsplatzes verpflichtet. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie weitergehende Pflichten nach dem Betriebsverfassungs ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass der Arbeitsplatz für eine schwangere Frau nicht geeignet ist. Die Entscheidung, ob das Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist, trifft der Arbeitgeber.Falls ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss, ist das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintritt ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43142
am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass sich die schwangere oder stillende Frau während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann."Aber auch diese Forderung könnte durch das Ausruhen im Fahrzeug oder das Mitnehmen einer Sitzgelegenheit erfüllt werden.Kritischer ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
werdenden oder stillenden Mütter ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand oder ihre körperliche Verfassung. Näheres findet sich in § 13 MuSchG.Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
Allgemein:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und "die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184