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der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Diese Beurteilung sollte der Arbeitgeber/Dienstherr mit Unterstützung einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vornehmen.Grundlegende Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutzAuf die Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen Verhältnissen.Die betrieblichen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Zum Beispiel dürfen werdende und stillende Mütter nach § 11 Abs. 5 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden. Der Arbeitgeber hat mit der Beurteilung ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
in die Risikogruppe 2 einzustufen, es sei denn, es ist unwahrscheinlich, dass diese Viren beim Menschen eine Krankheit verursachen. Stämme, die abgeschwächt sind oder bekannte Virulenzgene verloren haben, können vorbehaltlich einer angemessenen Ermittlung und Bewertung in eine niedrigere Risikogruppe eingestuft werden als der Elternstamm.Handelt es sich um Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung, so hat ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass der Arbeitsplatz für eine schwangere Frau nicht geeignet ist. Die Entscheidung, ob das Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist, trifft der Arbeitgeber.Falls ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss, ist das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintritt de ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43142
nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen."Ein ärztliches Zeugnis kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, ein solches Zeugnis auszustellen.Im Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989
sie umzusetzen. Die von Ihnen ermittelte Gefährdung, dass aggressive Kinder der werdenden Mutter in den Bauch schlagen können, fällt hierunter. Hinweis:Auf die Informationen der Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weisen wir in diesem Zusammenhang hin. ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz nich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
über das Ergebnis der o. g. Gefährdungsbeurteilung und zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Konkret:Solange in dem von Ihnen beschriebenen Fall der Immunstatus nicht bekannt ist, besteht eine unverantwortbare Gefährdung, konkret eine schwangerschaftsrelevante Infektionsgefahr mit den in der Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
erreicht.Für die (stillende) nichtimmune Mutter wird vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bzgl. der fehlenden Immunisierung eine Impfung (1x MMR Impfung) empfohlen. Nach der AWMF Leitlinie 0093/001„Labordiagnostik schwangerschaftsrelevante Virusinfektionen“ sollen fehlende Mumpsimpfungen als MMR-Impfungen idealerweise bereits im Wochenbett verabreicht werden. Die Impfung kann während der Stillzeit ohne Risiko ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
überempfindlich auf bestimmte Gerüche.Von der Bezirksregierung Arnsberg wird ein Vordruck für ärztliche Beschäftigungsverbote angeboten.Auf die Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten weisen wir hin. ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werdenAuf die Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir ebenfalls hin. ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
trägt.Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz der Leiter des Betriebs erster Ansprechpartner, den er beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit berät und unterstützt.In § 8 Abs. 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist der Begriff "Leiter des Betriebs ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Sie oder er darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:Die Fortdauer der Beschäftigung ist für die Frau ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht gearbei ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
auszusprechen.Bei fehlender Immunität gegenüber Zytomegalie ist ein generelles Beschäftigungsverbot beim beruflichen Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr für die gesamte Schwangerschaft notwendig.Ringelröteln und Windpocken: Weiterbeschäftigung der Schwangeren ohne sicheren Immunschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern/Jugendlichen bis zum 10. Lebensjahr für die gesamte Schwangerschaft ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
sich die Empfehlung, je nachdem in welcher Branche die empfängliche Schwangere tätig ist und welche Tätigkeit sie ausübt.Im Gesundheitswesen beschäftigte Schwangere (z. B. Ärztinnen) ohne Antikörperschutz dürfen nur dann beruflichen Umgang mit Patienten (jeder Patient ist potenziell infektiös) haben, wenn der Arbeitgeber sicherstellen kann, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen eine Infektion ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137