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Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
werdenden oder stillenden Mütter ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand oder ihre körperliche Verfassung. Näheres findet sich in § 13 MuSchG.Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
für Tätigkeiten mit unverantwortbarer Gefährdung.Ein betriebliches Beschäftigungsverbot ist also das letztmögliche Mittel und nur dann zulässig, wenn die vorrangigen Schutzmaßnahmen nach Nr. 1 und Nr. 2 nachweisbar nicht oder nicht zumutbar umsetzbar sind und alle anderen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung mit Tätigkeiten ohne unverantwortbare Gefährdungen ausgeschöpft sind.Basierend auf den Informationen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg hat ein Merkblatt zum Thema "Werdende Mütter an Bedientheken" herausgegeben. Die dort genannten Vorgaben können auch auf den Arbeitsplatz einer Bäckereifachverkäuferin übertragen werden.Zu Ihren Einzelfragen:1. Ab wann darf ich anfangen zu arbeiten?Nach § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz dürfen werdende und stillende Mütter ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
davon aus, dass der Gesetzgeber einen bezahlten Freistellungsanspruch ganz ohne zeitlich Begrenzung nicht gewollt habe. Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass der Anspruch auf Stillzeit im Allgemeinen nur für das 1. Lebensjahr des Kindes in Betracht kommen könne, soweit nicht besondere medizinische Gründe vorliegen, die eine natürliche Ernährung des Kindes auch darüber hinaus als notwendig ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
von Atemschutz bzw. von Handschuhen bei der täglichen Arbeit mit Kindern ist unüblich und wird weder von dem Personal noch von der KiTa-Leitung (oder den Eltern) gewollt bzw. akzeptiert. Daher dürfen schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz keinen beruflichen Umgang mit Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) haben. Grundsätzlich sollten werdende ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) genannten betrieblichen Beschäftigungsverbote muss der Arbeitgeber von sich aus einhalten, ohne dass es einer besonderen Aufforderung durch den behandelnden Arzt bedarf. Für das Einhalten der betrieblichen Beschäftigungsverbote hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Allerdings kann sich der Arbeitgeber beim Erstellen der gesetzlich ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
unerlässlich. Sollte die erste Schutzmaßnahme nicht durchführbar sein, kann man über einen Arbeitsplatzwechsel oder über eine Umsetzungsmöglichkeiten ohne Kinderkontakt nachdenken. Wenn diese zweite Schutzmaßnahme aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, greift erst dann ein Beschäftigungsverbot als allerletzte Schutzmaßnahme.Hinweis:Für den Mutterschutz sind in Nordrhein-Westfalen im allgemeinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
beträgt nur 1%.Dagegen ist die transplazentare Übertragungsrate bei der Erstinfektion der Schwangeren deutlich höher. Sie hängt von dem Infektionszeitpunkt während der Schwangerschaft ab:1. Trimenon 30 - 42%2. Trimenon 38 - 45%3. Trimenon 64 - 77%zu 2. "Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass man auch Seropositive Schwangere nicht mit Kindern unter 3 Jahren arbeiten lassen könnte und man sich somit ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
Prinzipiell darf eine Schwangere bis einschließlich des fünften Monats an einem Steharbeitsplatz eingesetzt werden. Gleiches gilt nach Ablauf des fünften Monats, wenn die Tätigkeit am Steharbeitsplatz 4 Stunden nicht überschreitet. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die werdende Mutter und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung durch die Steharbei ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
vom Betriebsarzt beraten lassen.Hilfestellung leistet hierbei das Merkblatt Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Tieren des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Der Arbeitgeber ist gemäß § 10 Abs. 2 MuSchG verpflichtet ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Kinder zweimal gegen Masern geimpft, 2010 waren es 91,5 % und 2014 und auch 2015 bereits 92,8 %".Bei fehlendem Immunschutz müssen Schutzmaßnahmen festgelegt werden (durch den Betriebsarzt), wobei die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten ist (vgl. § 13 Abs. 1 MuSchG). Eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes bzw. ein Arbeitsplatzwechsel, d. h. eine Umsetzungsmöglichkeit ohne Kinderkontakt ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
auf die Tätigkeit in einer Notfallambulanz sind dies z.B. Tätigkeiten, bei denen die Schwangere "ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm Gewicht von Hand heben, halten, bewegen oder befördern muss" (z.B. das Heben von Patienten).Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Wir gehen davon ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
arbeiten darf, muss daher eine eingehende Gefährdungsbeurteilung vorausgehen und sollte mit der vor Ort zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden.Auf weiterführende Informationen zum Mutterschutz des MAGS NRW weisen wir hin. ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
eintritt und als auch der mögliche gesundheitliche Schaden gering, so ist nicht von einer unverantwortbaren Gefährdung auszugehen.Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen.Bei der Betreuung von Personen ohne Verhaltensauffälligkeiten ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257