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Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine individuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen der Schwangeren durchführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Abschätzung aller Gefahren und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft sowie die Bestimmung der Schutzmaßnahmen. Hierbei sind auch alle infektionsge ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
für Tätigkeiten mit unverantwortbarer Gefährdung.Ein betriebliches Beschäftigungsverbot ist also das letztmögliche Mittel und nur dann zulässig, wenn die vorrangigen Schutzmaßnahmen nach Nr. 1 und Nr. 2 nachweisbar nicht oder nicht zumutbar umsetzbar sind und alle anderen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung mit Tätigkeiten ohne unverantwortbare Gefährdungen ausgeschöpft sind.Basierend auf den Informationen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Ja!Wie Sie dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Mutterschutzgesetzes entnehmen können, gibt es eine Reihenfolge der Schutzmaßnahmen. Danach ist bei einer festgestellten Gefährdung für die werdende Mutter zunächst zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeiten umgestaltet werden können. Ist dies nicht möglich bzw. zumutbar oder können hierdurch die Gefährdungen nicht beseitigt werden, trifft der ...
Stand: 30.05.2025
Dialog: 22523
Gemäß § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) hat der Arbeitgeber "eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde."Bei einer mehrtägigen Dienstreise dürfte dies in der Regel nicht möglich sein. Die mutterschut ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 42545
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu-Re ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
MuSchG (als Ultima Ratio)Die betrieblichen Beschäftigungsverbote (§§ 11, 13 MuSchG) sind sofort zu beachten. So ist z.B. Alleinarbeit bei gefährlichen Arbeiten grundsätzlich verboten. Des Weiteren sind auch Tätigkeiten mit erhöhten Unfallgefahren, insbesondere Arbeiten mit potenziell aggressiven Patienten, verboten.Autismus tritt in verschiedenen Schweregraden und oft in Kombination mit anderen ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Im § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist u.a. die Beschäftigung mit keimzellmutagen nach der Kategorie 1A oder 1B oder karzinogen nach der Kategorie 1A oder 1B grundsätzlich verboten, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zubereitung (Cyanoacryla ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäfti ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
auch in der Schwangerschaft zulässig, wenn Sie zum Ausgleich in zwei anderen Wochen des Monats freihaben. Denn dann übersteigt Ihre Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats nicht 20 Wochenstunden." ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
ausgehende Infektionsgefährdung, weil die maximale Inkubationszeit 35 Tage beträgt. Bei Schwangeren, die freiwillig auf die Schutzfristen vor der Entbindung verzichten und weiterarbeiten, ist Vorsicht geboten! Bei Ausbruch der Krankheit in der Einrichtung sollten diese Schwangeren entweder umgesetzt werden, z. B. in die Verwaltung oder eine andere Einrichtung oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Unverantwortbare Gefährdungen werden unter anderem bei Stoffen gesehen, die reproduktionstoxisch, akut giftig, krebserregend u.Ä. sind.Eine gute Zusammenfassung der Vorgaben des Mutterschutzgesetzes bietet das Merkblatt "Schwangere Frauen in Beruf und Ausbildung" der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Hier wird zum Umgang mit Gefahrstoffen ausgeführt ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 44128
, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Regelungen in anderen Arbeitsschutzgesetzen bleiben unberührt.".Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die gestalteten Arbeitsbedingungen für die Stillende und ihr Kind keine Gefährdungen darstellen und eine unverantwortbare Gefährdung vermieden wird. Dies ist aus § 9 Abs. 2 ersichtlich. Dort heißt es:"Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
, die sich negativ auf Schwangere (§ 11 MuSchG) oder Stillende (§ 12 MuSchG) sowie das Kind auswirken können und somit grundsätzlich unzulässig sind.Unter die unzulässigen Tätigkeiten fällt unter anderem der Kontakt zu Biostoffen der Risikogruppen 2 und höher, soweit dieser eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das Kind darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung liegt insbesondere ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 56 der Bezirksregierungen die z ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Patienten (geriatrische Patienten, Kleinkindern, Psychiatrie...) oder in den Stresssituationen eingesetzt werden. Dort ist die Verletzungsgefahr durch Fremdverschulden (schlagen, stoßen, schupsen...) und damit verbundenen Infektionsgefahr trotz Einsatz sicherer Instrumente weiterhin erhöht.In anderen Bereichen ist der Einsatz werdender Mütter erlaubt, wenn:- der gesamte Bereich mit sicheren Instrumenten ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
zu 1: "Stimmt es, dass es bei Zytomegalie-positiven Schwangeren zu einer Reaktivierung oder Superinfektion während der Schwangerschaft kommen kann?"Ja, es stimmt. Nach einer Erstinfektion verbleibt das Virus lebenslang im Körper.Bei immungeschwächten Personen kann es zum Wiederaufleben des Virus bzw. zur Zweitinfektion mit einem anderen CMV Genotyp kommen. Die klinische Bedeutung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
Schutzmaßnahmen erforderlich sind und die schwangere Frau an einen anderen, geeigneten Arbeitsplatz umgesetzt werden kann und wenn beides nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.Fazit: Das betriebliche Beschäftigungsverbot bezieht sich nur auf den Arbeitsplatz des Arbeitgebers 1 (Krankenhaus). Der 2. Arbeitgeber (Arztpraxis) muss, wie zuvor beschrieben ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047