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Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen sowie den Arbe ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
Für schwangere Maler- und Lackiererinnen gilt zwar kein betriebliches Beschäftigungsverbot, der Arbeitgeber muss aber die im Mutterschutzgesetz aufgeführten Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten beachten. Dazu hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die werdende Mutter über das Ergebnis und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu informieren.Werdende und stillende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte (und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 des ASiG geregelt. Demnach haben Betriebsärzte "die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen."Ein ärztliches Zeugnis kann grundsätzlich von jedem approbierten Arzt ausgestellt werden.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Es gehört daher nicht zu den Aufgaben eines Betriebsarztes, ein solches Zeugnis auszustellen.Im Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
zu unterstützen, § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dazu gehört es u. a. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten. Es ist aber nicht seine originäre Aufgabe, mögliche Gründe für das Vorliegen eines individuellen Beschäftigungsverbotes zu suchen oder ein solches auszusprechen.Zu einer gynäkologischen ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen werden können oder dürfen. Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn die Arbeit ihrer Art nach durch Laufen, Gehen oder Sitzen unterbrochen wird. Ein typisches Beispiel dafür ist die Arbeit von Verkäuferinnen, die sich bei Verrichtung ihrer Arbeit im Raum bewegen können. Bei Tätigkeiten, die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Die Tätigkeit kann ganz oder teilweise (partiell) untersagt oder dem Arbeitgeber bestimmte Auflagen erteilt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung der Schwangeren medizinisch noch vertretbar ist.Zur Unterscheidung:Ärztliches Beschäftigungsverbot: Fortsetzen der Tätigkeit (Tätigkeitsbezug) ist alleinige Ursache ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Eine Auflistung, in welchen Bereichen bzw. unter welchen Bedingungen Schwangere im Justizvollzug eingesetzt werden dürfen, ist uns nicht bekannt.Regelungen zum Mutterschutz für schwangere Beamtinnen sind für Nordrhein-Westfalen in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW getroffen. Das Mutterschutzgesetz - MuSchG findet über § 3 Abs. 1 FrUrlV teilweise Anwendung.Für das Einhalten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet". Nac ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
nicht fest, zu welchem Zeitpunkt oder in welchen Abständen Stillpausen eingelegt werden können. Grundsätzlich ist es somit auch möglich, die Stillpausen an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit zu legen. ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lasse ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Die umfassende Beantwortung der gestellten Frage ist nur im Einzelfall möglich, da es verschiedene Rand- und Rahmenbedingungen zu klären gilt. Insofern kann die Beratungsplattform KomNet hier nur grundsätzliche Auskünfte erteilen. Es ist daher ratsam, dass Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die sich anhand Ihres Beschäftigungsortes ergibt.Das MuSchG schützt Frauen ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Für eine werdende Mutter besteht kein generelles Beschäftigungsverbot in einer Tierarztpraxis. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären, ob er auf Grund der betrieblichen Situation ein Beschäftigungsverbot auf der Grundlage der § 11 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2c Mutterschutzgesetz (MuSchG) für bestimmte Tätigkeiten aussprechen muss. Dabei sollte sich der Arbeitgeber vo ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Nach § 3 Absatz 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt Folgendes:„(5) Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt,1.bis zum Ablauf von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder2.bis zum Ablauf von sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder3.bis zum ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 3038
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken, Bü ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefähr ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Schwangere sollten hier nur nach ausführlicher persönlicher Aufklärung über Risiken und erhöhte Schutzmaßnahmen beschäftigt werden." Nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde kann ein bedingter Einsatz in diesen Bereichen so unter genau definierten Umständen möglich sein.Der Entscheidung, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine schwangere Assistenzärztin in einer onkologischen Ambulanz ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334