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Regelungen bezüglich persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutz, sind unter § 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) getroffen. Danach muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und muss diese von den Beschäftigten benutzt werden, wenn eine Gefährdung beim Umgang mit Gefahrstoffen nicht durch andere der in § 9 Absatz 2 Nummer 1 und 2 GefStoffV genannten ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
gearbeitet werden muss. Aus dem persönlichen Temperatur-Wohlbefinden einer schwangeren Frau ergibt sich kein unmittelbarer Handlungsbedarf des Arbeitgebers. ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
oder nicht zumutbar ist, befristet von der Arbeit freigestellt werden. Wiederzulassung ist am 36. Tag nach der letzten Erkrankung. (vergl. § 13 Mutterschutzgesetz)Für alle anderen Schwangeren gilt die strikte Einhaltung folgender Regelungen:1. Durch gute persönliche- und allgemeine Hygienemaßnahmen kann das Übertragungsrisiko effektiv vermindert werden. Hierzu zählen häufiges Händewaschen, Reinigung ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
beschäftigt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten ist. Die in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern genannten Hygiene- und persönlichen Schutzmaßnahmen sind einzuhalten, es sind persönliche Schutzkleidung und Hautschutzmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und ggf. für Feuchtarbeit ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
weiter beschäftigt werden, wenn ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Als ausreichende Schutzmaßnahme gelten z. B. die Arbeit mit geschlossenen Systemen, geeignete Schutzhandschuhe, Schutzbrillen usw.Den Arbeitnehmerinnen sind für die zulässigen Tätigkeiten geeignete persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Einmal-Handschuhe) zur Verfügung zu stellen, die die grundlegenden Gesundheits ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12375
Schwangere sollten hier nur nach ausführlicher persönlicher Aufklärung über Risiken und erhöhte Schutzmaßnahmen beschäftigt werden." Nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde kann ein bedingter Einsatz in diesen Bereichen so unter genau definierten Umständen möglich sein.Der Entscheidung, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine schwangere Assistenzärztin in einer onkologischen Ambulanz ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
ein lebenslanger Schutz.Ein Impfstoff gegen Ringelröteln ist bislang nicht verfügbar.Die Infektion erfolgt über den Speichel beziehungsweise über Tröpfcheninfektion bei engem persönlichem Kontakt. Bei fehlendem Immunschutz sind entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten bzw. es sind persönliche Schutzausrüstungen (PSA) wie z. B. Mundschutz zu tragen. Falls diese Schutzmaßnahme nicht im praktischen Betriebsablauf ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme).H ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
keine Meldung über Ihre Schwangerschaft vorgenommen hat. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nach dieser Mitteilung ein persönliches Gespräch über die weitere Anpassung der Arbeitsbedingungen anbieten. Nutzen Sie diese Gelegenheit! Schildern Sie Ihre Situation. Dies erleichtert es ihm, die Arbeitsbedingungen an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Individuelle Beeinträchtigungen kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 42545
der Infektionswege effektiv senken bzw. vermeiden. Dieses erreicht man durch das Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung z. B. Handschuhe, durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen und durch konsequente Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften. Außerdem ist eine regelmäßige Schulung und Unterweisung der Beschäftigten über Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Infektionskrankheiten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
werden. Schwangere sollen Gebrauch von den Sitzgelegenheiten machen können, ohne den Operationsablauf zu stören. Eine Beschäftigung in der chirurgischen Ambulanz, z. B. beim Anlegen und Entfernen von Gipsverbänden und Schienen oder Tapen ist nur bei Tragen von persönlicher Schutzausrüstung und mit konsequenter Anwendung von technischen Hilfsmittel (höhenangepasste Betten, Untersuchungstische, Lifter ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
werdenden oder stillenden Mütter ohne Rücksicht auf ihren persönlichen Gesundheitszustand oder ihre körperliche Verfassung. Näheres findet sich in § 13 MuSchG.Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
, wenn der Arbeitgeber garantieren kann, dass durch persönliche Schutzmaßnahmen eine Infektion mit dem Zytomegalievirus sicher vermieden wird. Hierzu gehört auch eine ausführliche arbeitsmedizinische Beratung aller dort tätigen werdenden Mütter zu den Übertragungswegen (Urin, Speichel, Tränen und Blut) und zu den im Gesundheitswesen üblichen und notwendigen Hygienemaßnahmen (siehe auch TRBA 250 "Einführung sicherer ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Anwendung von persönlichen Schutzausrüstung (Atemschutz, flüssigkeitsdichte Handschuhe, Kittel u. Ä.) und bei Vorliegen einer sicheren Immunität gegenüber Röteln, Windpocken, Masern, Mumps, Ringelröteln, Zytomegalie, Keuchhusten, Hepatitis A und B.Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität gegenüber den o. g. Erkrankungen empfiehlt es sich, die werdende Mutter z. B. mit organisatorischen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
:· Persönliche Schutzausrüstung, Basishygiene.· Bei Seronegativität: Alternative Tätigkeit oder befristetes Beschäftigungsverbot in SSW 1 - 20 bei Betreuung/Kontakt von Kindern unter 6 Jahren (AfMu - Hintergrundpapier [MuSchH] "Information zur Relevanz von Infektionserregern in Deutschland aus Sicht des Mutterschutzes" Nummer 01.2022 [Stand 15.09.2022]).Den aktuellen Presseinformationen ist zu entnehmen ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
. Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen und/oder strikter Einhaltung von Hygieneregeln effektiv minimieren. Konkretisierte Hinweise sind aus den Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege 250 (TRBA 250) zu entnehmen. Ob diese Schutzmaßnahme ausreicht, hängt von der konkreten Arbeitsplatzsituation ab und kann allein von einer fachkompetenten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
oder organisatorische Maßnahmen (z. B. Kapselung, Abschirmung, Absaugung), zuletzt das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung – neben den Handschuhen, Kittel und Augenschutz auch das Tragen partikelfiltrierender Halbmasken gemäss EN 149:2001 + A1:2009 (mindestens Filterklasse FFP2). Siehe dazu TRGS 525.Literaturquellen:[1] Calero L.; Brusis T.; Larynxpapillomatose –erstmalige Anerkennung als Berufskrankheit ...
Stand: 14.02.2020
Dialog: 43057
ist, darf man das potenzielle Infektionsrisiko wegen der prä-, peri-, postnatalelen Übertragung und der Prognose sowohl für die Mutter als auch für das Kind nicht unterschätzen.Werdende oder stillende Mütter dürfen daher nicht mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen die Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden könnte. Das sind alle Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
untersagtBei älteren Kindern kann die Beschäftigung nur unter Beachtung von ausreichenden hygienischen Maßnahmen (z. B. Meiden von engen Körperkontakten und Tragen geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (kurz: PSA) wie z. B. Handschuhe, Kittel bzw. Mundschutz) erfolgen.Beim Auftreten von Keuchhusten, Scharlach, Hepatitis A oder Influenza in der Einrichtung (Kindertagesstätten, Schulen etc ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466