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Es besteht kein generelles mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot für das Erteilen von Schwimmunterricht.Ob im Einzelfall, auch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, Intensität des Kontaktes, Immunstatus der werdenden Mutter, Art und Umfang der Hilfestellung beim Schwimmunterricht usw., ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber/Dienstherrn auszusprechen ist, muss auf der Grundlage ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
auch die Antikörperbestimmung sparen könnte."Das stimmt so nicht! Ohne Antikörperbestimmung kann man seronegative, nichtimmune Schwangere nicht identifizieren. Die Abklärung des Immunstatus hat neben der mutterschutzrechtlichen Schutzauftrages vor allem primärpräventive und diagnostische Relevanz. Im Handbuch „Infektionen bei Kindern und Jugendlichen“ der DGPI wird darauf hingewiesen, dass werdende Mütter möglichst ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
mit unbekanntem CMV-Immunstatus und nicht Immune sind infektionsgefährdet. Eine Beschäftigung ist nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen (Hände waschen und desinfizieren, Flächendesinfektion …) und mit Tragen von geeigneten Handschuhen erlaubt. Ein enger Körperkontakt sowie die Begleitung zur Toilette, Wickeln (auch bei älteren, z. B. inkontinenten Kindern) sind zu vermeiden. Sollten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Regelungen zum Mutterschutz sind im Mutterschutzgesetz getroffen. Für Beamtinnen gelten spezielle Verordnungen, in NRW beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW .Erfahrungsgemäß sind schwangere Zahnärztinnen vielfältigen gesundheitlichen Risiken, insbesondere der Infektionsgefährdung gegenüber blutübertragenen Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis B und C ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
(z. B. beim Lagern von Patienten) und mögliche Infektionen mit Krankheitserregern. Bei der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen.Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist eine sofortige Umsetzung an einen Arbeitsplatz in einem geeigneten Tätigkeitsbereich ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
eintritt und als auch der mögliche gesundheitliche Schaden gering, so ist nicht von einer unverantwortbaren Gefährdung auszugehen.Bei der Beurteilung der Gefährdungen ist der hohe Rang des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels - die gesundheitliche Unversehrtheit der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes – zu berücksichtigen.Bei der Betreuung von Personen ohne Verhaltensauffälligkeiten ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Eine Pflegemutter ist hinsichtlich der mutterschutzrechtlichen Vorgaben wie eine Beschäftigte in einem Familienhaushalt zu betrachten. Das heißt, dass das Mutterschutzgesetz anzuwenden ist und die Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Immunstatus etc. eingehalten werden müssen. Die zu betreuenden Kinder müssen eventuell schon während der Schwangerschaft, in jedem Fall aber während ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989
Prinzipiell darf eine Schwangere bis einschließlich des fünften Monats an einem Steharbeitsplatz eingesetzt werden. Gleiches gilt nach Ablauf des fünften Monats, wenn die Tätigkeit am Steharbeitsplatz 4 Stunden nicht überschreitet. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die werdende Mutter und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
(ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist. Eine unverantwortbare Gefährdung gilt ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Die Tätigkeiten bei der Gebäudereinigung sind vielfältig. Ein Teil dieser Arbeiten wird aus mutterschutzrechtlicher Sicht allerdings als problematisch angesehen. Dies gilt besonders für die Beschäftigung Schwangerer in Bereichen Krankenhausreinigung und Arbeiten in der Bettenstation.Neben Zeitdruck, Nachtarbeit und Arbeiten in beengten Verhältnissen mit anstrengender Körperhaltung kann u ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
sind immun gegen das Virus, weil sie im Kindesalter bereits Kontakt mit dem Virus hatten. Bei Schwangeren verursacht das Virus eine leichte Erkrankung. Die kritische Zeit für eine Schwangere bei Ansteckung ist die Zeit um den Geburtstermin.Da sich die Schwangere bereits 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin im gesetzlichen Mutterschutz befindet, besteht in der Regel keine vom Arbeitsplatz ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind die Tätigkeiten zu ermitteln.Nach § 9 Absatz 2 MuSchG ist Folgendes zu beachten:„(2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 44128
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137